In den meisten Fällen werden Baumfrevler lediglich zum Nachpflanzen der Bäume verpflichtet. Manchmal trifft es sie aber auch härter. Vor vier Jahren etwa hatte ein Anwohner des Gosslers Parks in Blankenese versucht, eine Eiche zu zerstören. Anwohner hatten nachts verdächtige Geräusche gehört und die Polizei gerufen. Die Beamten erwischten den Mann in flagranti mit einer Schaufel und Streusalz im Gestrüpp. Es kam heraus, dass er bereits zuvor Salz auf die Wurzeln gekippt hatte. Offenbar wollte er mehr Licht in seinem Garten haben. Der Baum wurde gerettet, der Blankeneser angezeigt. Nachdem er 12 000 Euro bezahlte, sah die Staatsanwaltschaft von einer Klage ab.

Der Bußgeldkatalog der Bezirksämter sieht folgende Summen vor:

- Zerstörung eines einfachen Baumes: 50 bis 1000 Euro Bußgeld, in schweren Fällen: bis zu 10 000 Euro.

- Zerstörung eines herausragenden Baumes: 10 000 bis 20 000 Euro.

- Das Abholzen einer Baumgruppe kostet 2500 bis 25 000 Euro.