Zur Bundestagswahl am 27. September weisen die Behörden darauf hin, dass Namen und Anschriften von Wahlberechtigten für Wahlwerbung an Parteien und Wählervereinigungen übermittelt werden dürfen. Bürger haben das Recht, dem zu widersprechen. Die Widerspruchserklärung kann in den Kundenzentren der Bezirksämter abgegeben werden. Das Formular gibt es auch im Internet ( www.hamburg.de/innenbehoerde ).