Michael Naumann, Mitherausgeber der "Zeit", hat sich mit einer Beschwerde gegen eine Geldstrafe wegen Beleidigung beim Bundesverfassungsgericht durchgesetzt. Das Karlsruher Gericht hob am Freitag ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten auf, das Naumann wegen seiner Äußerung "durchgeknallter Staatsanwalt" zur Zahlung von 9000 Euro verurteilt hatte. Den Begriff hatte Naumann im Jahr 2003 im Zusammenhang mit den Drogenermittlungen gegen Michel Friedman, den Ex-Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden, gebraucht. Aus Sicht der Verfassungsrichter ist auch eine anklagende und personalisierte Kritik von der Meinungsfreiheit gedeckt.