Die Hamburger CDU schlägt vor, die Wahlperiode der Bürgerschaft von vier auf fünf Jahre zu verlängern.

Hamburg - Hamburg würde damit dem Beispiel fast aller Länder folgen. Nur in Bremen gibt es ebenfalls eine vierjährige Legislaturperiode.

Aktueller Anlass ist die Verlängerung der Wahlperioden in den Bezirken auf fünf Jahre, die die Bürgerschaft in der kommenden Woche im Zuge der Wahlrechtsreform beschließen wird. Der CDU-Verfassungsexperte Robert Heinemann hält die unterschiedliche Länge der Wahlperioden von Bezirksversammlungen und Bürgerschaft für nicht sinnvoll. Es kommt hinzu, dass 2024 beide Wahlgänge in ein Jahr fallen würden. "Das wäre nicht glücklich", sagt der CDU-Politiker.