Knapp drei Stunden dauerte am Freitag die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht - dann war gegen 17 Uhr klar: Streiks in Hamburger Kitas sind rechtlich zulässig.

Das Gericht wies damit eine Klage der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg ab, die am Freitag mit einer einstweiligen Verfügung die Arbeitsniederlegung noch stoppen wollte. Damit dürfte es am kommenden Dienstag und Mittwoch in bis zu 246 Kitas in Hamburg zu einem Streik kommen, zu dem die Gewerkschaften Ver.di und GEW aufgerufen hatten. "Jetzt ist Zeit für ein seriöses Angebot und nicht für Anklagen und Verbotsanträge vor Gericht", sagte Hamburgs Ver.di-Chef Wolfgang Rose. Unklar ist noch, welche der bestreikten Kitas komplett geschlossen werden. Über Notdienste wird noch verhandelt. Eltern sollten sich daher direkt bei ihrer Kita über mögliche Streikauswirkungen erkundigen, rät die Gewerkschaft.

Hintergrund des Streiks ist die bundesweite Forderung der Gewerkschaften für einen eigenständigen Gesundheitstarifvertrag in kommunalen Kindergärten. Damit soll beispielsweise der Lärmschutz durch schallschluckende Wände verbessert werden.

Betroffen von einem Streik in Hamburg sind die Kitas der städtischen Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten, der Rudolf-Ballin-Stiftung, des Schulvereins, des ASB und des Studierendenwerks. Mit rund 170 Einrichtungen ist die Vereinigung davon der größte Träger. (at)