SPD: Polizei muss Kusch und die Tötungsmaschine stoppen

Der SPD-Justizpolitiker Rolf-Dieter Klooß hat die Hamburger Polizei aufgefordert, mithilfe des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes mögliche Straftaten des Sterbehilfebefürworters und ehemaligen CDU-Justizsenators Roger Kusch zu unterbinden. Die Polizei solle Kusch einer sogenannten "Gefährderansprache" unterziehen und ihm "durch eine sofort vollziehbare Verfügung zu verbieten, Sterbehilfe in der von ihm vorgestellten Form zu leisten", sagte Klooß.

Kusch hatte vor Kurzem öffentlich einen von ihm entwickelten "Selbsttötungsapparat" vorgestellt und angekündigt, dass er bei einem "ersten Einsatz" des Gerätes anwesend sein werde. Da sich nach seinen Aussagen bereits sterbewillige Schwerstkranke bei ihm gemeldet haben, sei zu befürchten, dass ein Einsatz der Maschine unmittelbar bevorstehe. "Die Polizei muss prüfen, ob nicht bereits ausreichende Anhaltspunkte für ein Einschreiten gegeben sind", so Klooß. "Spätestens sobald ihr ein konkret bevorstehender Fall bekannt wird, muss sie Kusch stoppen."

Klooß verwies auf den Fall des Professors Julius Hackethal. Bereits im Jahr 1987 war die Polizei in Baden-Württemberg gegen den Arzt mit einer Verbotsverfügung vorgegangen. Hackethal hatte zuvor angekündigt, einer sterbewilligen Frau durch ein Infusionsgerät eine tödliche Dosis Narkosemittel zuzuführen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte die Verfügung bestätigt. Zu einer höchstrichterlichen Klärung kam es indes nicht, da die Frau zwischenzeitlich verstarb.

Klooß hat zu dem Thema auch eine Kleine Anfrage an den Senat gestellt, in der er wissen will, was getan werde, um den Einsatz der Tötungsmaschine zu verhindern.

( jmw )

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