Greift Hamburgs bekanntester Sprayer schon bald wieder zur Sprühdose? Walter Josef F. (57), alias "Oz", wurde zwar am Dienstag wegen Sachbeschädigung zu fünf Monaten Freiheitsstrafe und dem Tragen der Gerichtskosten verurteilt. Doch der schmächtige Mann mit dem hageren Gesicht wird nur wenige Tage im Gefängnis verbringen müssen. Denn die Haftstrafe wird mit der Zeit verrechnet, die er in Untersuchungshaft verbracht hatte.
Als Hartz-IV-Empfänger kann er weder Anwaltskosten noch Sachverständigen-Gutachten bezahlen. Das wird die Staatskasse, sprich: der Steuerzahler, übernehmen.
Psychiatrische Gutachen aus den Jahren 1999 und 2004 attestieren "Oz" eine schizoide Persönlichkeit. Trotzdem sei die Freiheitsstrafe das einzige Urteil, das gefällt werden könne, sagte die zuständige Richterin resigniert. "Bei schweren Verbrechen hat das Gericht die Möglichkeit der Zwangseinweisung. Bei Klein- und Mittelkriminalität sind uns leider die Hände gebunden."
Die Richterin folgte mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Den Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens und eine Entschädigung F.s für die erlittene Untersuchungshaft wies sie zurück. Verteidiger Andreas Beuth wurde sogar gerügt. Das mehrwöchige Verfahren hätte mit einer anderen Verteidigungsstrategie weitaus kürzer sein können.
"Die Taten waren glasklar", sagte die Richterin. Und erlaubte sich damit ein Wortspiel - ging es bei der Anklage doch um eine Glasscheibe der Haspa, die "Oz" im November zerkratzt hatte. Erst einen Monat vorher war er aus dreijähriger Haft entlassen worden. Diese "unglaubliche Rückfallgeschwindigkeit" sei eine "schlechte Sozialprognose" und mache eine Haftstrafe auf Bewährung unmöglich, betonte die Richterin.
Bereits seit 15 Jahren verschandelt "Oz" die Stadt, unterbrochen von einigen Haftstrafen. Mit rund 120 000 Zeichen, aufgesprüht oder eingeritzt, hat er Millionenschaden angerichtet.
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