Nach knapp drei Jahren wird das Verfahren nun endlich ein Ende finden: Vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Revision, bleibt der 51-jährige Werner P., Redakteur des alternativen Radiosenders FSK, straffrei. Er hatte auf seinem Sender ein Interview mit einem Polizeisprecher gesendet - ohne ihn vorher darauf hingewiesen zu haben, dass das Gespräch aufgezeichnet worden war (wir berichteten). Vorwurf: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Es folgte ein Ritt durch die Instanzen, der für den im Grunde geständigen Angeklagten ungeahnte Wendungen nahm.
Erstaunliches geschah, nachdem das Interview mit dem Polizeisprecher Ralf Kunz am 24. Oktober 2003 über die Frequenz des spendenfinanzierten Freien Senders Kombinates (93,0 MHz) ausgestrahlt worden war. Auf der Suche nach den Originalbändern durchkämmten Staatsschutz und Staatsanwaltschaft die damaligen Senderräume am Schulterblatt. Auch die Wohnung des ehrenamtlich arbeitenden Journalisten wurde gefilzt. "Ein Anruf, und wir hätten das Band sofort zur Verfügung gestellt", sagte ein Sendersprecher danach. FSK-Mitarbeiter vermuteten, dass die Polizei eine Chance witterte, die Kommunikationsplattform der linken Szene einmal genau unter die Lupe zu nehmen.
Werner P. erfuhr im November 2003, dass ein Verfahren gegen ihn eingeleitet worden war. Er gestand, das Gespräch, in dem es um die Festnahme zweier Demonstranten und deren Verletzungen ging, aufgezeichnet zu haben. Er habe gedacht, dass Aussagen von Pressesprechern generell zur Veröffentlichung gedacht seien, so Werner P.
Polizeisprecher Ralf Kunz sagte als Zeuge im Prozess, dass er, auch wenn er gewusst hätte, dass das Gespräch mitgeschnitten wird, nichts anderes gesagt hätte. Er hätte sich nur kürzer gefasst. Der damalige Amtsrichter verurteilte P. dennoch zu 2000 Euro Geldstrafe. Anschließend gab es eine Panne im Gerichtsprotokoll, weshalb das Oberlandesgericht den Fall auf den Tisch bekam. Das OLG beschäftigte sich "wegen Überlastung" lange nicht mit dem Fall. Gestern nun ging es um die Höhe der Strafe - erneut vor einem Amtsrichter. Und von den ehemals 2000 Euro blieb nicht viel. Werner P. wurde verwarnt. Sollte er noch einmal in ähnlicher Weise auffallen und verurteilt werden, müsste er 720 Euro Strafe zahlen. Der Richter wies darauf hin, dass P. durch das Verfahren auch ohne Strafe zur Genüge belastet worden sei: Für die lange Dauer könne er nichts. Dass seine Wohnung fotografiert wurde, sei nicht rechtmäßig gewesen. Und: "Sie haben nicht aus Eigennutz gehandelt, sondern aus einer ehrenhaften Motivation heraus." P. und sein engagierter Anwalt Ralf Ritter hoffen, dass sich die Staatsanwaltschaft mit dem Urteil zufriedengibt.
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Hamburg