Prozeß: Richter sehen keinen Fall fahrlässiger Tötung an Krebspatientin. “Objektiver Sorgfaltspflichtverstoß“ sei Klaus-Henning Hübener nicht nachgewiesen worden. Oberstaatsanwalt empfiehlt Revision.
Freispruch für UKE-Radiologen
Von Ralf Nehmzow