Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil damit, dass die 50-Jährige nicht Arbeitnehmerin des Senders gewesen ist, sondern als freie Mitarbeiterin tätig war. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht hat die Kammer nicht zugelassen.
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Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil damit, dass die 50-Jährige nicht Arbeitnehmerin des Senders gewesen ist, sondern als freie Mitarbeiterin tätig war. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht hat die Kammer nicht zugelassen.
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