Hamburg. Vier Monate nach der Durchsuchung bei Ex-Bürgermeister Christoph Ahlhaus hat sich das Landgericht in das Verfahren eingeschaltet. Nach einer Beschwerde von Ahlhaus-Anwalt Otmar Kury haben die Richter den Umfang der Beschlagnahmung eingeschränkt. Danach darf die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen nur auf Daten zurückgreifen, die verfahrensrelevant sind, nicht aber auf die gesamten Datenträger, darunter private E-Mail-Korrespondenz. Die "Bild"-Zeitung hatte gestern darüber berichtet.

Die Staatsanwaltschaft sieht ihre Ermittlungen dadurch nicht beeinträchtigt. Das Gericht habe den Verdacht gegen Ahlhaus und auch die Beschlagnahmungen an sich bestätigt, sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. Die Datenträger würden grundsätzlich nach Schlagwörtern gefiltert, nicht verfahrensrelevante Daten seien für die Ermittler nicht interessant. "Wir würden diese Daten auch sonst nicht auswerten. Private Kommunikation ist für uns ohne Belang, solange sie keinen Verfahrensbezug aufweist", so Möllers.

Gegen Ahlhaus wird wegen des Verdachts der Vorteilnahme im Zusammenhang mit dem Kauf seines Hauses ermittelt. Der Vorteil soll darin gelegen haben, dass er eine zu niedrige Courtage gezahlt haben soll. Ahlhaus weist den Verdacht als "absurd" zurück.