Hamburg. Mit sehr großer Mehrheit hat die Hamburgische Bürgerschaft ein neues Passivraucherschutzgesetz beschlossen. Danach gilt ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Ausnahmen sind für Eckkneipen vorgesehen, wenn keine Speisen zubereitet werden. Gaststätten und Restaurants dürfen separate Raucherräume einrichten, müssen aber erhebliche technische Auflagen erfüllen. Erlaubt ist der Tabakkonsum weiterhin in Gefängnissen und im Maßregelvollzug.

Das Gesetz ist der dritte Versuch der Bürgerschaft, Rechtssicherheit in diesem Bereich herzustellen. Zwei Vorgängergesetze hatte das Verfassungsgericht gekippt. "Das Gesetz bedeutet eine klare Verbesserung des Nichtraucherschutzes und eine Einschränkung des Rauchens in der Öffentlichkeit", sagte der SPD-Gesundheitspolitiker Martin Schäfer, dessen Fraktion den Gesetzentwurf erarbeitet hatte.

Mit den Stimmen aller fünf Fraktionen hat die Bürgerschaft gestern das Transparenzgesetz beschlossen. Wie berichtet, sollen in Zukunft grundsätzlich alle öffentlichen Akten, Dokumente und Verträge in einem Informationsregister ins Netz gestellt werden. Das Amtsgeheimnis existiert dann nicht mehr. Ihre Grenze findet die Offenlegung durch den Schutz personenbezogener Daten und das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Hamburg nimmt mit dem Transparenzgesetz bundesweit eine Vorreiterrolle ein.