Neustadt. Der 49-Jährige soll hinter Gitter, so will es die Staatsanwaltschaft. Der mehrfach verurteilte Kinderschänder hatte sich 2011 zweimal in der Nähe von kleinen Kindern aufgehalten - obgleich ihm genau das vom Gericht verboten worden war. Im Februar 2012 hatte ihn das Amtsgericht Barmbek daher zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, diese aber mit "erheblichen Bedenken" zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Berufung ein.

Seit gestern muss sich Kay Joachim S. vor dem Landgericht verantworten. Die Anklage legt ihm zwei Verstöße gegen die Weisungen der Führungsaufsicht zur Last. Die Maßregel hatte das Gericht 2006 angeordnet, nachdem er eine zweieinhalbjährige Haftstrafe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in vier Fällen verbüßt hatte. 2010 wurde die Führungsaufsicht sogar entfristet, weil er nackt mit zwei kleinen Mädchen im Whirlpool eines öffentlichen Bades gesessen hatte. Auf eine Distanz von 50 Metern darf er sich keinen Spielplätzen, Schulen und Kindergärten nähern - er tat es trotzdem. So jonglierte er am 5. April 2011 auf dem Spielplatz einer Wohnanlage am Tunnkoppelring. Dabei gab S. einem Mädchen seine Spielkonsole. Als eine Mutter misstrauisch wurde, entfernte er sich. Am 14. Juni spielte er mit einem Flummi in einem Park nahe der Horner Rennbahn, starrte dabei ein kleines Mädchen an. Eine Anwohnerin rief die Polizei.

Am 2. Juli soll die Zeugin wieder aussagen. Nach der Verhandlung im Februar berichtete sie: Sie habe vergessen zu erwähnen, dass sie den Mann zwei Wochen später erneut im Park in Horn gesehen habe. Pikant: Nur wenige Tage zuvor hatte ihn die Polizei durch eine Gefährderansprache ermahnt.