Ein Kommentar von Joachim Mischke

Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein? Lang ist's her, dass Reinhard Mey damit recht hatte. Rauchen, Nägel feilen, mit einer Machete Suppenlöffel schnitzen - eine Menge jener Zeitvertreibe, die Flüge angenehmer machen könnten, sind mittlerweile verboten. Für viel fliegende Profimusiker mit Instrumenten, die größer sind als eine Piccoloflöte, kommt es nun allerdings noch dicker. Denn British Airways änderte, aus heiterem Himmel gewissermaßen, die Spielregeln - Handgepäck darf auf BA-Flügen nicht mehr größer sein als 56 x 45 x 25 Zentimeter.

Dummerweise konnten Stradivari, Guarneri und Co. das nicht ahnen.

Deswegen sind Geigen größer - sogar die schlechten - und in Einzelfällen viel zu wertvoll, um sie mit normalem Gepäck in den Frachtraum schaufeln zu lassen und auf Gott zu vertrauen, dass sie nicht als praktisch zerkleinertes Brennholz wieder auftauchen. Als Ausweg aus diesem Dilemma steht es jedem Musiker natürlich frei, bei BA einen zweiten Sitzplatz für das Instrument zu buchen. Interessantes Verständnis von Kundendienst. Ein britischer Musikerverband hat bereits dagegen protestiert, doch bislang ist kein Kurswechsel der Fluglinie in Sicht.

Wenn das Schule macht, werden bald nur noch Geiger am internationalen Musikleben teilnehmen, die genug für zwei Sitzplätze pro Flug verdienen. Für den Rest und unsereins gilt dann: Platten hören hat auch was.