Eine Aufsicht an Badeseen ist nicht vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt: Wird für die Nutzung des Sees kein Eintritt erhoben, ist das Baden auf eigene Gefahr. Ausnahme: Sommerbad Altengamme, dessen Besuch trotz Aufsicht kostenlos ist.

Diese Badeseen werden von DLRG oder einem Bademeister überwacht: Strandbad Farmsen, Sommerbad Volksdorf (Nichtschwimmerbereich), Strandbad Ostende (Tonndorf), Sommerbad Altengamme, Naturbad Stadtparksee, Naturbad Kiwittsmoor (Langenhorn) und Sommerbad Duvenstedt.

Nicht überwacht werden der Boberger See, Allermöher See, der See hinterm Horn (Allermöhe), Hohendeicher See (Vier- und Marschlande), Öjendorfer See und Eichbaumsee (Allermöhe).