Alexander S. hat den Vorfall wegen seiner Partnerin verschwiegen

Hamburg. Es war ein unschönes Wiedersehen. Im Sommer 2000 hatten Alexander S. und Sabine K. eine kurze Affäre. Am Freitag sahen sie sich im Landgericht Hamburg erstmals wieder. Er als Angeklagter, sie als Zeugin, die gegen ihn aussagt. "Ich wollte nicht, dass er freigesprochen wird, nur weil ich nicht ausgesagt habe", sagte K.

Laut Anklage soll Alexander S. am 12. März 2011 unmittelbar vor einer Kreuzung in Eppendorf einen Krampfanfall erlitten haben. Sein Wagen war mit mindestens Tempo 100 über eine rote Ampel gerast, mit einem Cabrio zusammengestoßen und dann in eine Gruppe von Fußgängern und Radlern geschleudert. Vier Menschen starben. S. ist nun unter anderem wegen vierfacher fahrlässiger Tötung angeklagt. Seiner Argumentation nach sei der Anfall an diesem Tag nicht vorhersehbar gewesen. Zudem leide er nicht an Epilepsie. Deshalb liege keine Fahrlässigkeit vor.

"Er hat einmal bei mir übernachtet und hatte in dieser Nacht einen epileptischen Anfall", sagte die mittlerweile in London lebende Zeugin. Er sei aus dem Bett gefallen. Der dabei verursachte Krach habe sie aufgeweckt. "Er lag da wie ein Fisch auf dem Trockenen und zuckte krampfhaft." Alexander S. sei in dieser Phase nicht ansprechbar gewesen. Am nächsten Morgen, berichtete die Zeugin, habe sie ihn auf den Vorfall angesprochen. "Er sagte, er habe die Anfälle nur, wenn er übermüdet oder extrem gestresst sei." Sabine K. empfahl ihm einen Arztbesuch. "Er sagte, Nina mache die Termine, da er es sonst vergesse." Nina ist die Verlobte des Angeklagten, mit der er damals schon liiert war und die er mit Sabine K. betrog. Gegen Nina P. läuft derzeit ein Verfahren wegen Falschaussage in dem Fall.

"Ich habe diese gesamte Episode verdrängt", sagte Alexander S. "Weil ich meiner Freundin nicht unbedingt erklären wollte, wo ich übernachtet habe, während sie auf Dienstreise war." Auch ein Arztbesuch erfolgt nicht. Das war aus S.s Sicht nicht nötig, da er sich den Anfall selbst erklären konnte: "Ich litt unter chronischem Schlafentzug und hatte Alkohol konsumiert." Zudem habe er zuvor im Kino einen Film mit viel "Flackerlicht" gesehen.

Für den 31. Mai sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geplant. Auch die Brüder Mues, die bei der Tragödie ihre Eltern verloren, wollen eine Erklärung abgeben. Für den 5. Juni wird das Urteil erwartet.