Hamburg. Am Ende war der Kläger unzufrieden: Auf 3300 Euro hatte der 35-Jährige die Stadt Hamburg verklagt, weil die im Rahmen einer inzwischen als rechtswidrig bewerteten Razzia bei G8-Gegnern im Mai 2007 seine Arbeits- und Wohnräume durchsuchen lassen hatte. Zwar sprach ihm der Richter im Grunde Anspruch auf Entschädigung zu - schlug aber nur einen Vergleich über 500 Euro vor. Zwei Wochen hat der Kläger Zeit zu entscheiden. Am 17. Juni wird das Urteil verkündet. Bei der Razzia hatten Polizisten bundesweit 40 Objekte durchsucht, unter anderem die Rote Flora. Der Vorwurf: Bildung einer terroristischen Vereinigung im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm. 2008 erklärte der Bundesgerichtshof die Aktion für rechtswidrig, weil die Bundesanwaltschaft nicht zuständig gewesen sei. Hamburg hatte Entschädigungen verweigert. Dagegen hatte der 35-Jährige geklagt.