Altona. Das Amtsgericht Altona hat einen 64 Jahre alten, früheren Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte im Frühjahr 2010 ein externes Ingenieursbüro beaufsichtigt, das die Schlaglöcher auf der Holsteiner Chaussee ausbessern sollte.

Einer Mitarbeiterin der Firma, die die Arbeiten überwachen sollte, habe er in Aussicht gestellt, sie müsse nicht mehr arbeiten, wenn sie ihm die Hälfte ihres Gehalts überlasse. Zunächst, sagte die 42-Jährige am Freitag aus, habe sie das für einen Scherz gehalten. Nachdem sie abwiegelte, habe der Bauingenieur aber nicht lockergelassen, erst einen Farbdrucker, dann sogar ihr Handy gefordert. Zum Schein sei sie darauf eingegangen - im Gegenzug wollte der Angeklagte ihr Büro bei Folgeaufträgen empfehlen. Im Mai 2010 tappte er in die Falle: Statt eines Handys übergab die 42-Jährige ihm einen leeren Karton. Die Polizei stellte ihn zur Rede.

Dem Mann wurde gekündigt. Als Auflage muss der Angeklagte, der die Vorwürfe abstritt, zusätzlich 5000 Euro zahlen.