Hamburg. Nach dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs haben Lesben und Schwule, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gleichen Anspruch auf Rentenzahlungen wie Mann und Frau in einer Ehe. Eine Entscheidung, die der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sehr begrüßt. "Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur kompletten Gleichstellung", sagt Renate Rampf, Sprecherin des LSVD. Das Urteil bringe Klarheit in den Bereichen Beschäftigung und Arbeit. "Es ist eine sehr wichtige Klarstellung, die wir seit zehn Jahren fordern: Gleiche Pflichten bedeutet gleiche Rechte."

Die Luxemburger Entscheidung gilt auch für die Bundesländer, die ihre schwulen und lesbischen Beamten und Richter in Partnerschaften zwar gleichgestellt haben, aber nicht rückwirkend zum geforderten Termin, dem 3. Dezember 2003. "Diese Bundesländer sind nun aufgefordert, ihre Gleichstellungsgesetze nachzubessern", sagt Renate Rampf. "Der LSVD wird an die Finanzminister der Länder und des Bundes schreiben, um diese an ihre Pflicht zu erinnern."

Vorbildlich beim Thema Gleichstellung seien dagegen Berlin und Hamburg. Bislang sind es die einzigen Länder, die ihre Beamten und Richter rückwirkend gleichgestellt haben.

"Hamburg gilt als besonders fortschrittlich", sagt Rampf. "Im Januar vergangenen Jahres hat die Bürgerschaft beschlossen, die Beamten in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sogar rückwirkend zum 1. August 2001 mit den verheirateten Beamten gleichzustellen." Das sei bislang einmalig im Bundesgebiet. "Es zeigt die Vorrangstellung Hamburgs für die Gleichstellung." Als Beispiel dafür, dass Schwule und Lesben in bestimmten Bereichen nicht überall gleichgestellt sind, nennt Rampf den sogenannten "Familienzuschlag der Stufe 1". In einigen Bundesländern erhalten etwa homosexuelle Beamte, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, diesen Zuschlag zum Grundgehalt häufig nicht - gezahlt wird dieses Geld nur an Beamte, die verheiratet oder verwitwet sind.