Luxemburg/Hamburg. Er fühlte sich diskriminiert, klagte - und siegte jetzt vorm Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es ist der Schlusspunkt eines Rechtsstreits zwischen Jürgen R. und der Stadt Hamburg. Die Stadt hatte ihren homosexuellen Verwaltungsangestellten, der seit 2001 mit seinem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte, in die Steuerklasse I eingestuft, nicht in die Steuerklasse II für Verheiratete. Dadurch erhielt er 302,11 Euro weniger Rente pro Monat als verheiratete Kollegen, die wie er seit 40 Jahren für die Hansestadt gearbeitet hatten. Jürgen R. klagte vor dem Hamburger Arbeitsgericht, das die Sache an den EuGH verwies. Die Richter sahen in dem Fall nun eine "Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung", zudem sei die Beziehung mit der "Ehe rechtlich und tatsächlich vereinbar". Auf Basis der Entscheidung können homosexuelle Paare einen Antrag an ihre Rentenversicherung stellen.

Im Fall von Jürgen R. muss das Arbeitsgericht jetzt neu entscheiden. Gibt es ihm recht, erhält der Mann die ihm zustehenden 302,11 Euro pro Monat rückwirkend bis 2001 - also mehr als 30 000 Euro.