Rotherbaum. Dass sie von der Opposition angegriffen wird oder sich gegen Vorwürfe zu ihrer Politik verteidigen muss, ist Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gewohnt. Aber eine Strafanzeige? Der Hamburger Richter Heinz Uthmann, 54, hat die Regierungschefin wegen ihrer umstrittenen Äußerungen zur Tötung von Al-Qaida-Chef Osama bin Laden bei der Hamburger Staatsanwaltschaft angezeigt. Er wirft ihr die Billigung von Straftaten vor, bestätigte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers am Freitag. Merkel hatte gesagt, sie freue sich darüber, "dass es gelungen sei, bin Laden zu töten".

"Die Äußerungen der Bundeskanzlerin sind stillos und würdelos", sagte Uthmann dem Abendblatt. Er habe den Sachverhalt gründlich geprüft, sogar ein US-Militärstrafgesetzbuch. Wörtlich heißt es in der Anzeige, die dem Abendblatt vorliegt: "Diese Äußerung - für die Tochter eines christlichen Geistlichen verwunderlich und abseits aller Werte wie Menschenwürde, Barmherzigkeit und Rechtsstaat - begründet den Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs."

Dabei ist dem Juristen Uthmann klar, dass seine Anzeige keine Folgen haben wird. "Ich glaube, dass bedauerlicherweise kein deutscher Staatsanwalt sich traut, die Bundeskanzlerin anzuklagen." Es sei ihm darum gegangen, das Thema zu platzieren und klarzumachen: "Es gibt Dinge, die man nicht macht." Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die Anzeige nach Angaben ihres Sprechers inzwischen nach Berlin weitergeleitet.