Mein Ex-Mann will ins Ausland gehen. Ich fordere deshalb das alleinige Sorgerecht. Wie sind meine Chancen?

Ursula Reichardt:

Ihre Chancen kommen immer auf den individuellen Fall an und natürlich auf den Richter, der schlussendlich entscheidet. Besteht jedoch der Verdacht, dass ein Kind gegen den Willen eines Elternteils ins Ausland gebracht werden soll, kann ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt werden. Es wird dann entschieden, wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll. Darüber kann der Elternteil bestimmen, dem dieses Recht vom Gericht zugesprochen wurde.

Ich möchte während der Elternzeit auf Teilzeitbasis arbeiten. Muss ich meinen Arbeitgeber dafür um Erlaubnis fragen?

Ja. Spätestens sieben Wochen vor Beginn muss der Arbeitgeber schriftlich über diese Entscheidung informiert werden. Eine Teilzeitbeschäftigung ist meist nur in Betrieben möglich, die mehr als 15 Angestellte beschäftigen. Zudem muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate angedauert haben. Die Teilzeit kann nur beantragt werden, wenn sie mindestens für zwei Monate gelten soll. Teilzeit bedeutet, dass mindestens 15 Stunden, maximal 30 Stunden in der Woche gearbeitet wird. Wenn keine dringenden betrieblichen Gründe vorliegen, spricht nichts mehr dagegen.

Ich lebe von meinem Mann getrennt und ständig gibt es Streit wegen unserer Kinder. Können wir das Problem lösen, ohne gleich vor Gericht gehen zu müssen?

Ja. In Familiensachen ist es sowieso für alle Beteiligten besser, sich außergerichtlich zu einigen. Damit das klappt, sollte ein Mediator eingeschaltet werden, der versucht zwischen beiden Seiten zu vermitteln. Gemeinsam werden sowohl Ihre Interessen als auch die Ihres Ex-Mannes betrachtet, um so einen Kompromiss zu finden. Sie beide sollen Verständnis für die Sichtweise des anderen erlangen und gemeinsam nach Lösungen suchen, mit der beide Seiten gut leben können.

Ursula Reichardt, 58, ist Rechtsanwältin und Mediatorin, spezialisiert im Bereich Familienrecht.