In keinem Bundesland werden die Kita-Gebühren so drastisch erhöht wie in der Hansestadt. Woran liegt das?

Dirk Bange:

Die Erhöhung der Gebühren ist uns sehr schwergefallen. Da sich die Kosten für die Kindertagesbetreuung seit 2002 um 157 Millionen Euro drastisch erhöht haben und sich in Zukunft wegen des Krippenausbaus weiter in ähnlicher Größenordnung erhöhen werden, war angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise die Entscheidung notwendig. Außerdem haben wir seit 2005 die Gebühren für die Eltern nicht mehr erhöht und das letzte Jahr vor Beginn der Schule ist beitragsfrei. Damit verbunden war eine Entlastung der Eltern um rund 13 Millionen Euro.

Was bedeutet diese Erhöhung für die Eltern konkret, zum Beispiel in Bezug auf die Verpflegung der Kinder?

Für die Eltern von Krippen- und Elementarkindern erhöhen sich die Kosten für die tägliche Verpflegung von 13 Euro im Monat auf 21 Euro, für die Hortkinder von 13 Euro auf 42 Euro. Für Eltern mit niedrigem Einkommen kann der Beitrag auf Antrag auf 17 beziehungsweise 21 Euro reduziert werden. Bei den Elternbeiträgen sind nur die Beiträge ab einem Nettoeinkommen von etwa 3300 bis 4300 Euro erhöht worden. Hier gilt die Regel: 50 Euro mehr Einkommen, fünf Euro mehr Gebühren. Außerdem müssen die Eltern behinderter Kinder nicht mehr 31 Euro im Monat zahlen, sondern entsprechend ihres Einkommens die Hälfte der üblichen Beiträge entrichten. Bei allen anderen Eltern, etwa 75 Prozent, bleiben die Gebühren gleich.

Welche Rechte auf einen Kita-Platz hat ein behindertes Kind?

Ein behindertes Kind hat genau wie jedes andere einen Anspruch auf einen Platz in der Kita. Bei Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung werden sogar die notwendigen Therapien mit in den Kita-Alltag integriert. Die Kitas erhalten für die Betreuung eines behinderten Kindes generell mehr Geld, damit es dort gut versorgt wird.

Dirk Bange, 43, ist Leiter des Bereichs Familie und Kita-Betreuung in der Behörde für Soziales und Familie.