Die SPD-Fraktion fordert per Antrag Konsequenzen aus den Ermittlungen gegen Finanzsenator

Die Mainzer Parteifinanzaffäre hat die Bürgerschaft erreicht: Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag Bürgermeister Ole von Beust auf, Finanzsenator Carsten Frigge (beide CDU) von seinen Amtsgeschäften zu entbinden. Gegen Frigge ermittelt die Mainzer Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue.

Frigge hatte als Geschäftsführer der von ihm mitgegründeten Beratungsfirma C 4 in den Jahren 2005/06 insgesamt 385 918,40 Euro von der CDU-Landtagsfraktion kassiert. Die Anklagebehörde geht der Frage nach, ob mit dem Geld Leistungen Frigges für den CDU-Landtagswahlkampf 2006 bezahlt wurden. Das wäre eine verdeckte und damit illegale Parteienfinanzierung. Frigge, dessen Wohnung im Stadtteil Rotherbaum die Staatsanwaltschaft vor drei Wochen durchsucht hatte, bestreitet die Vorwürfe.

"Angesichts dieser Lage kann der Erste Bürgermeister nicht einfach zur Tagesordnung übergehen", sagte SPD-Fraktionschef Michael Neumann. Laut Paragraf 7 des Senatsgesetzes kann der Erste Bürgermeister im Falle eines gegen ein Senatsmitglied gerichteten Strafverfahrens "den Senator bis zur rechtskräftigen Erledigung des Strafverfahrens unter Fortzahlung der Bezüge von den Amtsgeschäften entbinden".

Von Beust hat bislang darauf verwiesen, dass auch bei Frigge die Unschuldsvermutung gelte. Ein Ausschluss des Senators von den Amtsgeschäften sei "derzeit nicht beabsichtigt". Senatssprecher Markus Kamrad betonte gestern, dass "sich an dieser Einschätzung des Bürgermeisters zwischenzeitlich nichts geändert hat". Intern gilt als sicher, dass Frigge nicht mehr zu halten wäre, wenn Anklage gegen ihn erhoben würde.

Mit einem weiteren Bürgerschaftsantrag will die SPD erreichen, dass die Meldepflicht von Unternehmensbeteiligungen der Senatoren neu geregelt wird. Künftig sollen nach dem Willen der Sozialdemokraten bereits Anteile von fünf Prozent der Bürgerschaft mitgeteilt und auch veröffentlicht werden. Bislang gilt eine 25-Prozent-Hürde. Zwar müssen die Senatoren bei Amtsantritt per Fragebogen ihre Geschäftsbeteiligungen der Senatskanzlei mitteilen. Von dort werden die Angaben aber nur in anonymisierter Form der Bürgerschaft übermittelt.

Die SPD fordert, dass Senatoren künftig alle Beteiligungen der Senatskanzlei gegenüber offenlegen müssen, die wiederum alle Anteile über fünf Prozent der Bürgerschaft in personalisierter Form mitteilt. "Die Öffentlichkeit muss sichergehen können, dass Mitglieder des Senats nicht in Interessenkonflikte verwickelt sind", begründete Britta Ernst, parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, den Vorstoß. Den Anlass hatte wiederum Frigge geliefert, der nach eigenen Angaben nach wie vor knapp 50 Prozent der Anteile der von ihm mitgegründeten Beratungsfirma C 4 hält.