Staatsanwaltschaft verzichtet auf ein Ermittlungsverfahren

Eine anonyme Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Leitung des Universitäts-Klinikums Eppendorf (UKE) wegen des Verdachts des Ausspähens und Abfangens von Daten sowie des Verstoßes gegen das Post- oder Fernmeldegeheimnis hat keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur Folge. Allerdings will die Staatsanwaltschaft die Sache jetzt an den Hamburger Datenschutzbeauftragten übergeben. "Er soll prüfen, ob in den vorgetragenen Fällen möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit vorliegt", sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers dem Abendblatt.

Möllers bestätigte, dass es in der Strafanzeige um "zwei konkrete Fälle" gegangen sei, in denen der oder die Anzeigenden den Verdacht geäußert haben, dass es im UKE den illegalen Zugriff auf vertrauliche Daten von Mitarbeitern gegeben habe. In einem Fall soll es dabei um ein Dokument gegangen sein, welches UKE-Chef Jörg F. Debatin auf einer Klausurtagung im Oktober vergangenen Jahres den rund 80 versammelten Führungskräften per Beamer präsentiert hat.

Möllers: "Wir haben die Vorwürfe eingehend geprüft. Insbesondere liegt hier aber kein Ausspähen von Daten vor, weil der Täter keine Zugangssicherung im Sinne des Paragrafen 202 des Strafgesetzbuches überwinden musste." Die Umgehung einer Zugangssicherung sei aber Voraussetzung für die Strafbarkeit. Zur Erinnerung: Genau diese fehlende Zugangssperre hatte Hamburgs oberster Datenschützer, Johannes Caspar, im Dezember bei seiner Überprüfung der im UKE eingesetzten Software "DameWare" moniert. Es sei möglich gewesen, dass Computer von Mitarbeitern ausgeforscht wurden, ohne dass sie davon mitbekommen haben.