Ulrike Riedel ist Medizinrechtlerin und Mitglied des Deutschen Ethikrates. Zuvor war sie Staatssekretärin in Hessen und Sachsen-Anhalt.

1. Hamburger Abendblatt:

Frau Riedel, das Oberlandesgericht Rostock hat eine Klinik zur Herausgabe von neun Eizellen verurteilt, die mit dem Sperma eines toten Mannes befruchtet sind. Ist das ethisch vertretbar?

Ulrike Riedel:

Ja. Was wäre denn, wenn das erste Urteil, das die Klage abgewiesen hatte, Bestand gehabt hätte? Die befruchteten Eizellen müssten dann sozusagen im ewigen Eis liegen. Sie dürften gegen den Willen der Frau, die geklagt hatte, nicht vernichtet werden - das ist ethisch problematisch.

2. Ist es denn nicht ein Schock für das Kind, wenn es später erfährt, dass sein Vater zwei Jahre vor seiner Geburt nicht mehr lebte?

Es werden regelmäßig Eizellen verwendet, die mit dem Samen des Mannes zusammengebracht wurden, bei denen der Befruchtungsvorgang durch Einfrieren unterbrochen wurde (sog. Vorkerne) und die oft Jahre lagerten. Im aktuellen Fall hatte das Paar sich Kinder gewünscht und deshalb eine Befruchtung im Reagenzglas vorgenommen. Es war nicht abzusehen, dass der Mann vor der Implantation stirbt. Natürlich ist das Kindeswohl betroffen. Darüber müsste sich der Gesetzgeber Gedanken machen. Das OLG hat das Embryonenschutzgesetz korrekt ausgelegt.

3. Was ist mit Krebskranken, die sich kurz vor dem Tod für eine künstliche Befruchtung entscheiden?

Theoretisch dürfte hier, aber nur wenn bei dem Paar die medizinische Indikation der Unfruchtbarkeit besteht (!), eine künstliche Befruchtung zu Lebzeiten des Mannes vorgenommen werden. Aber hier sollten die Ärzte abraten.

4. Tausende eingefrorene Vorkerne lagern in deutschen Fortpflanzungskliniken. Kommen viele Kinder toter Väter zur Welt?

Das bleiben hoffentlich Einzelfälle. Man sollte sich aber Gedanken machen, ob eingefrorene Vorkerne nicht einer Aufbewahrungsfrist unterliegen sollten, denn die Technologie würde es sogar ermöglichen, die Generationenschranke zu überspringen. In der Schweiz beträgt diese Frist fünf Jahre.

5. Das Urteil zeigt: Es gibt Lücken im Gesetz. Wie schafft der Gesetzgeber Klarheit?

Indem er endlich ein Fortpflanzungsmedizingesetz erlässt. Das Embryonenschutzgesetz von 1990 ist ein lückenhaftes Strafgesetz, das nur einige Missbrauchstatbestände regelt. 1990 gab es noch keine Bundeskompetenz für die Regelung der Fortpflanzungsmedizin. Seit 1994 steht die Kompetenz im Grundgesetz. Aber die Politik hat nichts zustande gebracht. Wir brauchen endlich ein Gesetz, das die Technologie umfassend regelt und ethisch klare Grenzen setzt. Sonst wird alles, was technisch möglich ist und durch die Lücken des Gesetzes schlüpft, auch gemacht.