In unserem Bericht über das Bürgerforum Verkehrsrecht vom 3. Mai auf Seite 15 ist die Überschrift "Brennende Autos sind nur durch Vollkasko gedeckt" missverständlich. Die Gefahr eines Brandes ist auch Bestandteil der Teilkaskoversicherung und nicht nur durch die Vollkaskoversicherung gedeckt.