Beim achten Bürgerforum von Hamburger Abendblatt und Hamburgischem Anwaltverein geben Experten Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Autounfall

Zwei Millionen Mal kracht es jährlich auf deutschen Straßen. Und ist erst einmal das Auto ramponiert, ist Ärger programmiert. Was also tun, wenn's kracht? Beim achten Bürgerforum von Hamburger Abendblatt und Hamburgischem Anwaltverein in der Axel-Springer-Passage drehte sich alles um die Themen "Auto, Versicherung, Unfall und Bußgeld". Die Rechtsanwälte Hendrik W. Schwarz und Hartmut Kruch beantworteten die Fragen der Gäste.

Frage:

Übernimmt die Kraftfahrzeug-Versicherung auch die Kosten im Falle eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid?

Hartmut Kruch:

Nein, idealerweise sind Sie rechtsschutzversichert, wenn Sie einen Bußgeldbescheid angehen. Allein Akteneinsicht schlägt nach den gesetzlichen Gebühren mit 285 Euro zu Buche! Wenn Sie Zweifel haben, ob der Bescheid gerechtfertigt ist, sollten Sie frühzeitig einen Anwalt kontaktieren. Gegenüber der Polizei sollten Sie zunächst schweigen: Ohne die Akte und den genauen Vorwurf zu kennen könnten Ihnen nämlich im Verfahren sonst Nachteile entstehen!

Übernimmt der Kfz-Versicherer die Kosten für ein Unfallersatzfahrzeug?

Hendrik W. Schwarz:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Geschädigte sich aus Gründen der Schadensminderungspflicht selbst und frühzeitig über einen günstigen Miet-Tarif informieren muss. Ist jedoch Eile geboten, wird ihm das unter Umständen nicht als Pflichtverletzung angekreidet. Die Autovermieter selbst rechtfertigen die hohen Kosten für ein Unfallersatzfahrzeug unter anderem damit, dass sie den Mietzeitraum nicht überblicken können.

Ist ein Bußgeldbescheid rechtens, wenn der Vorwurf des Überfahrens einer roten Ampel lediglich auf der Beobachtung eines Polizisten beruht?

Kruch:

Liegt keine technische Messung vor, ist in der Tat die Beobachtung des Polizisten verfahrensentscheidend. Bei qualifizierten Rotlichtverstößen, bei denen es auch um die Verhängung eines Fahrverbots geht, muss der Vorwurf indes auf konkreten Messungen beruhen.

Ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung den nach einem Unfall den geminderten Wert des Autos?

Schwarz:

Den "merkantilen Minderwert" sollten Sie von einem Sachverständigen berechnen lassen. Ob und wie viel ersetzt wird, hängt nicht nur vom Fahrzeugalter ab, sondern vor allem davon, wie schwer der Schaden ist.

Den ganzen Winter über habe ich mein Auto nicht gefahren. Vor Kurzem habe ich eine Delle entdeckt. Habe ich noch einen Versicherungsanspruch?

Kruch:

Zunächst sollte geklärt werden, ob sich die Anzeige des Schadens bei der Versicherung überhaupt lohnt, wenn man den Selbstbehalt und die zu erwartende Reduzierung des Schadensfreiheitsrabatts einrechnet. Den Schaden können Sie noch geltend machen.

Immer wieder brennen Autos in Hamburg. Würde meine Vollkasko-Versicherung in so einem Fall zahlen?

Schwarz:

Sie sind gedeckt über den Brandschutz der Vollkasko-Versicherung. Bei einem Aufruhr würde sie jedoch nicht zahlen. Aber davon sind wir im rechtlichen Sinne noch weit entfernt. Bisher handelte es sich glücklicherweise immer um Einzelfälle.

Bei einem Neuwagen geht bei 80 Stundenkilometern das Schiebedach auf. Kann ich den Wagen zurückgeben?

Schwarz:

Zwei Nachbesserungsversuche sind dem Vertragspartner zuzugestehen. Danach sollte man eine Frist setzen, bis wann der Schaden spätestens behoben sein muss. Wenn er das Problem nicht in den Griff kriegt, muss er den Verkauf rückabwickeln.

Für Recht suchende Bürger bietet der Hamburgische Anwaltverein einen Service an: den "Anwaltsuchdienst". Auf Anfrage werden kostenlos bis zu drei für den Fall geeignete Rechtsanwälte genannt. Internet: www.hav.de oder Telefon 01804/31 43 14, per Anruf 20 Cent, mobil ist es teurer.