Hamburg. Grüne und Linke wollen die verkehrsberuhigten Zonen deutlich ausweiten. 37 Bereiche kommen auf den Prüfstand. Die Gründe.

Um mehr Verkehrsberuhigung und -sicherheit zu erreichen, wollen die Fraktionen aus Linken und Grünen im Bezirk Hamburg-Altona die Zahl der Tempo-30-Zonen deutlich ausweiten. Ein entsprechender Antrag liegt bereits vor und soll Ende des Monats auf der Bezirksversammlung beschlossen werden. Grüne und Linke haben zusammen eine knappe Mehrheit – somit stehen die Chancen für das Vorhaben gut.

Teil des Antrags ist eine Liste von insgesamt 37 Bezirks- und Wohnstraßen, beziehungsweise Straßenbereiche, die aus Sicht der beiden Fraktionen für eine Tempo-30-Regelung infrage kämen. Wichtig: Es geht um Tempo-30-Zonen und nicht um Tempo-30-Strecken.

Hamburg-Altona: Neue Tempo-30-Zonen im Bezirk?

Der Unterschied: „In Tempo-30-Zonen geht es um ein zusammenhängendes Gebiet, nicht nur um einzelne Strecken. Zonen sind zudem rechtlich leichter einzurichten, da hier die Gemeinde auch unabhängig von der Polizei entscheiden kann“, so Benjamin Harders (Grüne), Mitglied im Verkehrsausschuss Altona.

„Die benannten Straßen in unserem Antrag ergeben zum Teil zusammenhängende Tempo-30-Zonen, beziehungsweise die Erweiterung von bestehenden Tempo-30-Zonen“, sagt Harders.

Hamburg-Altona: Höhere Überlebenschance bei Crash mit Tempo 30

Begründet wird der Plan wie folgt: Die Einrichtung dieser Zonen sei „eine effektive Maßnahme“, so Harders. Die Überlebenschancen bei einem Crash mit geringer Geschwindigkeit sei viel höher als bei beispielsweise 50 Kilometern pro Stunde. Insbesondere in Wohnstraßen sei stets damit zu rechnen, dass Kinder auf die Fahrbahn laufen könnten, weshalb eine erhöhte Verkehrssicherheit wichtig sei.

Sollte die Bezirksversammlung dem Antrag zustimmen, ist zunächst die Verkehrsbehörde am Zug. Sie wird gemäß dem Antrag gebeten, die vorgeschlagenen Straßen zu prüfen. Im zweiten Schritt würde das Bezirksamt eine Verkehrsplanung mit einem Zeichenplan erstellen.

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Grüne und Linke: „Ein teurer Umbau ist nicht notwendig“

Grüne und Linke betonen: „Ein teurer Umbau einer Straße ist zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Regel nicht erforderlich.“ Und weiter: „Auswirkungen auf den Buslinienverkehr sollten weitgehend vermieden werden, bestehende Fußgängerüberwege dort, wo sie sich bewährt haben, erhalten bleiben.“

Antrag in Hamburg-Altona: Diese Straßen kommen für Tempo 30 auf den Prüfstand

Die Grünen und Linken im Bezirk Altona haben in ihrer Liste die aus ihrer Sicht geeigneten Straßen, zum Teil auch mehrere Straßen zu einem Punkt zusammengefasst, die nah beieinander oder ineinander übergehen.

  • Nobistor: Die Tempo-30-Zone könnte hinter dem Fußgängerüberweg am Anfang der Straße beginnen.
  • Große Elbstraße (zwischen St. Pauli Fischmarkt und Carsten-Rehder-Straße)
  • Blücherstraße
  • Virchowstraße (zwischen Mörkenstraße und Jessenstraße); am Beginn und am Ende gibt es eine bauliche Fahrbahntrennung, sodass die Tempo-30-Zone bei einem Beginn dahinter nur 140 Meter lang wäre
  • Grotjahnstraße
  • Eschelsweg
  • Elmenhorststraße
  • Funkstraße
  • Jessenstraße (Richtungsfahrbahn stadteinwärts zwischen Mörkenstraße/Lessers Passage und Funkstraße)
  • Mörkenstraße (zwischen Lessers Passage und Funkstraße einschließlich des Einmündungsbereichs)
  • Altonaer Poststraße (zwischen Lawaetzweg und Ehrenbergstraße)
  • Schillerstraße (nördlich Ehrenbergstraße)
  • Scheel-Plessen-Straße, Hahnenkamp 1 bis 6
  • Schleswiger Straße, Am Diebsteich, Diebsteichweg
  • Gaußstraße (zwischen Bahrenfelder Straße und Barnerstraße)
  • Bahrenfelder Straße (zwischen Gaußstraße und Barnerstraße)
  • Thomasstraße
  • Bahrenfelder Steindamm (zwischen Gaußstraße und Barnerstraße): Kreuzungsbereich kann von der 30-km/h-Zone ausgenommen werden
  • Agathe-Lasch-Weg, Emkendorfstraße (zwischen Agathe-Lasch-Weg und Liebermannstraße), Liebermannstraße (zwischen Emkendorfstraße und Bernadottestraße)
  • Hochrad, Klein Flottbeker Weg
  • Baron-Voght-Straße (zwischen Ohnhorststraße und Lünkenberg)
  • Theodorstraße
  • Notkestraße
  • Fahrenort, Spreestraße
  • Franzosenkoppel (zwischen Spreestraße und Oderstraße)
  • Oderstraße
  • Flurstraße (zwischen Grandkuhlenweg und Orchideenring)
  • Am Landpflegeheim
  • Blomkamp
  • Rugenbarg (Osdorfer Landstraße bis Rugenfeld)
  • Am Botterbarg, Holtbarg
  • Schenefelder Landstraße (zwischen Isfeldstraße und Osdorfer Landstraße)
  • Sülldorfer Kirchenweg (zwischen Fruchtweg und Heidhofsweg)
  • Kösterbergstraße, Grotiusweg 1 bis 19 (zwischen Falkenstein und Falkenstein)
  • Falkenstein, Tafelberg
  • Sülldorfer Brooksweg (Rissener Landstraße bis Wittenbergener Weg)
  • Wittenbergener Weg (zwischen Sülldorfer Brooksweg und Tinsdaler Kirchenweg)