Hamburg. Rund drei Jahre, nachdem ein 18-Jähriger während einer Vollnarkose in einer Altonaer Zahnarztpraxis gestorben ist, ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft nun auch gegen die Zahnärztin. Ihr wird vorgeworfen, dass sie als behandelnde Zahnärztin die mehrstündige Operation „nicht in einem ambulanten Setting“ hätte durchführen dürfen. Die Ermittlungen gegen den Anästhesisten wegen fahrlässiger Tötung dauern an.
Der Fall hatte sich im Mai 2016 in einer Altonaer Zahnarztpraxis ereignet. Dort hatte sich der 18-Jährige einer acht- bis zehnstündigen Wurzelbehandlung unterzogen – auf eigenen Wunsche hin unter Vollnarkose. Doch noch während der Vollnarkose kam es zu Komplikationen. Rettungskräfte wurden alarmiert, er starb nur wenig später im Krankenhaus.
Das Obduktionsergebnis hatte ergeben, dass der Patient „in der Folge eines Herzversagens durch eine kardiale Vorerkrankung und die Belastung durch die mehrstündige Operation“ gestorben sei. Ob er die Ärzte darüber informiert hatte, ist unklar.
Ein drittes Gutachten ist beantragt
Die alarmierten Rettungskräfte hatten damals die Polizei verständigt, weil der Fall etliche Ungereimtheiten aufwies. Demnach sei der Rettungswagen erst viele Stunden nach der Behandlung alarmiert worden. Auch von einer beginnenden Leichenstarre war die Rede. Unklar war auch, ob die Vitalfunktionen durchgehend überwacht worden waren.
Inzwischen liegt ein Gutachten vor, wonach es zu Sorgfaltsverstößen gekommen sei. Ein weiteres Gutachten würde dieser Einschätzung nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft widersprechen. Inzwischen sei die Einholung eines drittes Gutachtens beantragt worden.
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