Frühchen

Weil Pfleger fehlen: Hamburger Krankenhäuser zeigen sich an

Ein Inkubator mit einem Frühchen wird in einen Rettungswagen gebracht (Archivbild)

Ein Inkubator mit einem Frühchen wird in einen Rettungswagen gebracht (Archivbild)

Foto: Picture Alliance / Boris Rössler

Nach dem Auftreten von Keimen bei Frühchen im Kinderkrankenhaus Altona sind neue Details bekannt geworden.

Hamburg. Obwohl die neuen Fälle von Ärzten als nicht lebensbedrohlich eingeschätzt werden, hat sich eine Diskussion um Keime und Hygiene im Krankenhaus entwickelt. Nach dem Abendblatt-Bericht über die mit Keimen angesteckten Babys im Altonaer Kinderkrankenhaus ist ein weiteres Detail über die Versorgung von Neugeborenen in Hamburg bekannt geworden. Alle Geburtszentren der Krankenhäuser haben sich offenbar beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) selbst angezeigt, weil sie die Richtlinien für die Pflege nicht einhalten können. Ihnen fehlt Personal.

Der G-BA räumte ihnen eine Übergangsfrist bis 2019 ein, um mehr Pflegerinnen einzustellen und das zahlenmäßige Verhältnis von Patienten zu Pflegern zu verbessern und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Hamburger Krankenhäusern fehlen Tausende Pfleger

Es gibt derzeit nicht genügend gut ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger. Das beklagen auch die Hamburger Krankenhäuser seit Langem. An Alster und Elbe fehlen nach Angaben der Krankenhausgesellschaft rund 5700 Pflegekräfte.

Wie das Abendblatt berichtete, haben sich am Kinderkrankenhaus Altona elf Neugeborene mit Keimen angesteckt. Der Ärztliche Direktor Prof. Ralf Stücker spricht allerdings von nicht gefährlichen, quasi überall vorkommenden Bakterien. Dennoch sind die Eltern in Sorge. Sie warfen der Klinik vor, wegen fehlender Pfleger möglicherweise die Hygiene bei Frühchen vernachlässigt zu haben. Das Krankenhaus weist diese Darstellung zurück.

Nach den Richtlinien des G-BA muss auf einer neonatologischen Intensivstation eines Perinatalzentrums (Level 1) immer mindestens ein Pfleger pro Frühgeborenem (unter 1500 Gramm, intensivtherapiepflichtig) anwesend sein. Bei den sogenannten überwachungspflichtigen Kindern muss im Zahlenverhältnis ein Pfleger auf zwei Neugeborene kommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt den Anspruch der Krankenversicherten und Regeln für die Behandlung fest. Ihm gehören Vertreter von Krankenkassen, Krankenhäusern und Ärzten sowie unabhängige Mitglieder an.

( ryb )

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