Bei ihrer Einführung hatten sie für jede Menge Wirbel gesorgt – drei Jahre später scheint es ruhig geworden um die sogenannten Lärmschutzschirme. Seit 2012 sind die Schirme, die den Lärm für die Anwohner vermindern sollen, für alle Wirte an der Susannenstraße Pflicht. Auch in diesem Jahr bleibt die Regelung bestehen, wie das Bezirksamt Altona auf Nachfrage bestätigte. "Die Schirme haben dort weiterhin Bestand, diesbezügliche Beschwerden sind aus der letzten Zeit nicht bekannt und die Schirme sind auch weiterhin zu nutzen", so ein Sprecher.
Strittig waren die Schirme vor allem, weil sich nur schwer nachweisen lässt, wie wirkungsvoll sie wirklich sind. Dafür notwendige Vergleichsmessungen sind kaum möglich, da diese unter Ausschluss anderer Lärmquellen – etwa dem Schulterblatt – stattfinden müssten. Zudem ist die verpflichtende Anschaffung der Schirme teuer. Rund 3000 Euro pro Stück müssen die Wirte bezahlen.
Mehr Regeln sollten für Ruhe sorgen
Neben der Einführung der Schirme traten im selben Jahr noch eine Reihe anderer Regelungen inkraft. Die Mindestgehwegbreite wurde von 1,50 auf zwei Meter erweitert, das Aufstellen von Heizpilzen wurde verboten, die Zeiten für die Außengastronomie eingeschränkt.
Laut Holger Sülberg von den Grünen im Bezirk-Altona sind die Maßnahmen und die Neuregelung der Flächen erfolgreich gewesen. Bei einer Begehung Anfang des Monats seien nur einige wenige Verstöße festgestellt worden, die nun weiterverfolgt werden. Grundsätzlich habe sich die Situation aus seiner Sicht aber entspannt.
"Es ist noch schlimmer geworden"
Ganz anders sehen es die Vertreter des Vereins Standpunkt.Schanze. Das Lärmproblem habe sich keinesfalls gelöst. Im Gegenteil: "Es ist eher noch schlimmer geworden", so Mitglied Henning Brauer. Seiner Meinung nach halte sich die große Mehrheit der Gastronomen nicht an die Auflagen. Die Tische seien meist breiter als die genehmigten Flächen. Auch die vorgeschriebenen Öffnungszeiten würden von vielen Gastronomen nicht konsequent eingehalten.
Außerdem werden laut Anwohner Brauer die Lärmschutzschirme, die ohnehin nur eine begrenzte Wirkung hätten, häufig lediglich als Regen- und vielleicht noch Sonnenschirme genutzt und nicht wie vorgeschrieben bei jedem Betrieb der Außengastro. Die Lösung sind aus seiner Sicht jedoch keinesfalls mehr Regeln, sondern verstärkte Überprüfungen. "Die Auflagen, die die Gastronomen mit der Außengastronomie-Erlaubnis bekommen und einhalten müssen, werden de facto überhaupt nicht kontrolliert", so Henning Brauer.
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