Der Eigner eines benachbarten Wohnkomplexes hatte aus Sorge vor Lärmbelästigung geklagt. Außerdem muss Ikea seine Öffnungszeiten ändern und schon um 19.30 Uhr schließen.

Altona. In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Hamburg einen Teil der Baugenehmigung für das künftige Ikea-Gebäude in Altona vorläufig für unzulässig erklärt. Das Möbelhaus ist im Rohbau bereits fertig und soll im Sommer eröffnet werden. Geklagt hatte die Bonner Wohnbau GmbH, der in unmittelbarer Nachbarschaft ein Wohnkomplex am Lawaetzweg gehört. Weil Ikea nach der aktuellen Erschließungsplanung nur über eine Zufahrt auf diesem Weg zu erreichen ist, befürchtet das Unternehmen zu große Lärm-Beeinträchtigungen und einen täglichen Verkehrskollaps vor den Haustüren seiner etwa 300 Mieter dort.

Das Gericht ist nun offensichtlich dieser Befürchtung in weiten Teilen gefolgt, wie ein Gerichtssprecher dem Abendblatt am Montagabend bestätigte. In einem am selben Tag zugestellten Beschluss erteilt es daher die Auflage, dass das Möbelhaus künftig bereits um 19.30 Uhr schließen muss, um späten Verkehrslärm zu vermeiden. In einem städtebaulichen Vertrag mit der Stadt hatte es für den Möbelkonzern keine solche Beschränkung gegeben. Ikea-Moorfleet hat beispielsweise bis 21 Uhr geöffnet.

Nach Abendblatt-Information bezieht sich der Beschluss vor allem auf den Lärmschutz für die künftigen Ikea-Nachbarn. Grundsätzlich hatte sich die Wohnbau GmbH zwar positiv zum Bau des Möbelhauses geäußert, aber bereits wegen der befürchteten Folgen im August 2010 einen Widerspruch gegen den vorläufigen Bauvorbescheid eingelegt.

Den Behörden ist der sich jetzt zugespitzte Konflikt also schon länger bekannt: Zuständig für die Baugenehmigung ist wegen der Größe des Projekts die Stadtentwicklungsbehörde. Bezirkspolitiker aus Altona hatten indes zur Entlastung des Lawaetzweges eine zweite Erschließung über die Altonaer Poststraße gefordert, was von der Stadtentwicklungsbehörde aber abgelehnt worden war.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist in einem Eilverfahren entschieden worden, eine endgültige Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren könnte sich daher noch über einige Jahre hinziehen – sodass die eingeschränkte Öffnungszeit zunächst lange wirksam wäre. Allerdings hat die Stadt noch die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht eine Beschwerde einzulegen. Eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen war in der Behörde wie auch bei Ikea Deutschland am Montagabend dazu nicht mehr zu bekommen.

Klaus-Peter Sydow, Vorsitzender der Interessensgemeinschaft Einkaufscity Altona (ECA), äußerte sich am Dienstag: „Es ist schade, dass es nun so kurz vor der Eröffnung noch einmal zu Unruhe kommt.“ Er appelliert an alle Beteiligten, sich noch einmal zusammenzusetzen und sich zu einigen. „Für die Gewerbetreibenden an der Straße ist aber erst einmal am Wichtigsten, dass der geplante Eröffnungstermin eingehalten werden kann.“

Nach bisheriger Planung soll Ikea-Altona am 30. Juni an der Großen Bergstraße eröffnen, es wäre das erste Ikea-Gebäude, das mitten in einer Fußgängerzone liegt. Das Möbelhaus ist daher nicht flach gebaut wie üblich, sondern hoch mit Parkebenen auf dem Dach. Rund 5000 Kunden täglich erwartet Ikea, die Hälfte, so die Annahme, werde mit Bus oder Bahn kommen. Für den Abtransport der Möbel sollen Möbeltaxis und elektrische Lastenfahrräder bereitstehen. Baubeginn war im November 2012, nachdem sich ein Pro-Ikea-Bürgerbegehren gegen ein gegenläufiges durchgesetzt hatte.