Viele Menschen, die mit Bussen und Bahnen zur Arbeit fahren oder die ihr Kind in einem Kindergarten betreuen lassen, haben es in diesen Tagen schwer. Denn in einigen Regionen wird im öffentlichen Dienst gestreikt.

Zum öffentlichen Dienst gehören alle Menschen, die bei der Bundesrepublik Deutschland, bei einem Bundesland, bei einem Kreis oder einer Kommune, also einem Dorf oder einer Stadt, angestellt sind. Einige von ihnen gehen zurzeit nicht zur Arbeit – aus Protest. Sie wollen mehr Lohn bekommen. Diese Art des Protests nennt sich Streik.

Grundsätzlich hat jeder Angestellte das Recht, zu streiken. Das bedeutet natürlich nicht, dass jeder einfach aus Protest aufhören kann zu arbeiten, wann er will. Wie gestreikt werden darf, ist genau geregelt.

Ein Streik wird von einer sogenannten Gewerkschaft organisiert. Jeder Angestellte kann dort Mitglied werden. Die Mitglieder wählen Stellvertreter, die dann, wenn die Angehörigen einer Berufsgruppe mit ihren Arbeitsverhältnissen nicht zufrieden sind, stellvertretend für sie zu den Chefs gehen und mit ihnen verhandeln. Dabei geht’s eben oft um Geld.

Wenn sich die Gewerkschaft mit den Chefs nicht einigen kann, gibt es meist erst einen Warnstreik. Die Angestellten legen dann für kurze Zeit ihre Arbeit nieder. Wenn die Verhandlungen zu gar keinem Ergebnis führen, stimmen die Arbeitnehmer darüber ab, ob sie richtig streiken wollen. Sie gehen dann so lange nicht zur Arbeit, bis eine Lösung gefunden ist. Chefs dürfen die Streikenden nicht bestrafen.