Habt ihr schon mal mit euren Eltern verabredet, dass ihr eine Belohnung erhaltet, wenn ihr zum Beispiel beim Abwasch helft?

Dass ihr vielleicht ein Eis bekommt? Dann hättet ihr ja sozusagen ein Recht, dieses Eis zu genießen, wenn ihr euren Teil der Vereinbarung erfüllt habt.

In den vergangenen Tagen wurde immer wieder von Genussrechten berichtet. Die haben allerdings nichts mit Eis oder Schokolade zu tun, sondern mit Geld. Dabei ging es um die Windenergie-Firma Prokon. Die hat Menschen Zinsen versprochen, wenn diese ihr Geld in das Unternehmen investieren und Anteile, sogenannte Genussscheine, erwerben. Genussrechte sind – wie Aktien – Beteiligungen am Gewinn eines Unternehmens. Im Gegensatz zu Aktionären darf der Genussscheininhaber aber nicht mitreden, wenn es um Firmenangelegenheiten geht.

Der Anleger ist lediglich am Gewinn und am Verlust beteiligt und zwar so, wie die Firma das festlegt. Denn diese Art von Anlage ist kaum durch Gesetze geregelt. Die versprochenen Zinsen sind oft sehr hoch und bringen viel Geld. Allerdings können Anleger auch ihr investiertes Geld verlieren, wenn die Firma pleite geht.

Die Höhe der Zinsen ist vom Gewinn des Unternehmens abhängig. Werden geringe Gewinne erzielt, bekommen die Anleger wenig Geld, bleibt der Erfolg aus, müssen sie ganz auf die Auszahlung verzichten. Geht die Firma pleite, bekommt der Anleger erst sein Geld zurück, wenn die Firmenschulden bei allen anderen Geldgebern, zum Beispiel Banken, bezahlt sind.