Habt ihr schon mal mit euren Eltern verabredet, dass ihr eine Belohnung erhaltet, wenn ihr zum Beispiel beim Abwasch helft?

Dass ihr vielleicht ein Eis bekommt? Dann hättet ihr ja sozusagen ein Recht, dieses Eis zu genießen, wenn ihr euren Teil der Vereinbarung erfüllt habt.

In den vergangenen Tagen wurde immer wieder von Genussrechten berichtet. Die haben allerdings nichts mit Eis oder Schokolade zu tun, sondern mit Geld. Dabei ging es um die Windenergie-Firma Prokon, die Menschen Zinsen versprochen hat, wenn sie ihr Geld in das Unternehmen investieren und Anteile, sogenannte Genussscheine, erwerben. Genussrechte sind Beteiligungen am Gewinn eines Unternehmens. Im Gegensatz zu Aktionären besitzt der Genussscheininhaber aber kein Mitspracherecht bei Firmenangelegenheiten.

Der Anleger ist lediglich am Gewinn und am Verlust beteiligt und zwar so, wie die Firma das festlegt. Die kann nämlich selbst die Genussrechte bestimmen, da diese Art von Anlage kaum durch Gesetze geregelt wird. Die versprochenen Zinsen sind oft sehr hoch und bringen viel Geld. Allerdings können Anleger auch ihr gesamtes Geld verlieren, wenn die Firma pleite geht. Die Höhe der Zinsen ist von dem Gewinn des Unternehmens abhängig. Werden geringere Gewinne erzielt, bekommt der Anleger weniger Geld, bleibt der Erfolg aus, muss dieser ganz auf die Auszahlung verzichten. Geht die Firma pleite, bekommt der Anleger erst nach allen anderen Geldgebern, zum Beispiel den Banken, Geld zurück.