Das Bild habt ihr bestimmt schon mal in einem Film oder einer Serie gesehen: Im Saal eines Auktionshauses sitzen Menschen fein gekleidet auf Stühlen, halten abwechselnd Kärtchen in die Luft.

Einer muss genau auf die Schildchen aufpassen. Das ist der Auktionator. Wenn nur noch ein Schildchen hochgehalten wird, ruft er „zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten und verkauft!“ Ein Versteigerungsgegenstand, etwa eine schöne Kette oder ein teures Gemälde, hat dann einen neuen Eigentümer. Er hat das meiste Geld geboten.

Um dem Geschäft Nachdruck zu verleihen, schlägt der Auktionator noch mit seinem Hämmerchen auf das Pult. Versteigerungen gibt es aber nicht nur in Auktionshäusern, sondern auch vor Gericht. Der Ablauf ist ähnlich, fast: Der Auktionator nennt sich nämlich Rechtspfleger. Und „Unter den Hammer“, wie das Sprichwort sagt, kommen keine Antiquitäten, sondern Häuser, Grundstücke, Flugzeuge oder Schiffe.

Freiwillig haben die Besitzer sie auch nicht zur Auktion freigegeben. Deswegen heißt die Auktion vor Gericht Zwangsversteigerung. Das kann passieren, wenn der Besitzer seine Schulden nicht bezahlt. Nicht mal dann, wenn derjenige, der ihm das Geld geliehen hat, schon ganz oft nachgefragt hat. Der darf dann die Zwangsversteigerung beantragen und bekommt nach der Versteigerung sein Geld zurück.