Im Saal eines Auktionshauses sitzen Menschen im feinen Zwirn auf Stühlen, halten Kärtchen in die Luft.

Einer muss ganz genau auf die Menschen und Schildchen aufpassen. Er steht an einem Pult und ist der Auktionator. Wenn nur noch ein Schildchen hochgehalten wird, ruft er „Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten und verkauft!“

Ein Versteigerungsgegenstand, etwa eine Kette oder ein Gemälde, hat dann einen neuen Eigentümer, nämlich den mit dem letzten Schildchen. Er hat das meiste Geld geboten. Um dem Geschäft Nachdruck zu verleihen, schlägt der Auktionator noch mit seinem Hämmerchen auf das Pult. Versteigerungen gibt es aber nicht nur in Auktionshäusern, sondern auch vor Gericht. Der Ablauf ist ähnlich, fast: Der Auktionator nennt sich nämlich Rechtspfleger. Und „Unter den Hammer“, wie das Sprichwort sagt, kommen keine Antiquitäten, sondern Häuser, Grundstücke, Flugzeuge oder Schiffe.

Freiwillig haben die Besitzer sie auch nicht zur Auktion freigegeben. Deswegen heißt die Auktion vor Gericht Zwangsversteigerung.

Das kann passieren, wenn der Besitzer seine Schulden nicht bezahlt. Nicht mal dann, wenn derjenige, der ihm das Geld geliehen hat, schon ganz oft nachgefragt hat. Der darf dann die Zwangsversteigerung beantragen und bekommt nach der Versteigerung sein Geld zurück.