Ihr wisst ja sicherlich, dass bei uns in Deutschland alle Kinder in die Schule gehen müssen.

In Hamburg und in vielen anderen Bundesländern ist es so, dass man für mindestens neun Jahre die Schule besuchen muss. Dieses Gesetz heißt Schulpflicht.

Aber es gibt noch viel mehr Gesetzte, Rechte und Regeln in unserem Land. Zum Beispiel gilt bei uns in Deutschland die Religionsfreiheit. Das heißt, dass wir alle das Recht haben, einer Religion anzugehören und unseren Glauben frei leben dürfen. Das ist ein Grundrecht in Deutschland, gegen das nicht verstoßen werden darf. Manchmal stehen sich die vielen Gesetze in Deutschland und seinen Bundesländern selber im Weg. Vor wenigen Tagen entschied sich eine Schülerin aus Frankfurt am Main, das liegt in Hessen, dazu, vor ein Gericht zu ziehen und zu klagen. Sie ist eine gläubige Muslima und möchte an dem Schwimmunterricht der Schule auf Grund ihrer Religion nicht teilnehmen. Sie sagt, sie möchte ihre Schulkameraden nicht in Schwimmsachen sehen und auch selber keinen Bikini – und auch keinen Burkini, wie ein für muslimische Mädchen erfundener Ganzkörper-Schwimmanzug heißt – tragen müssen. Dabei beruft sich die Schülerin auf ihre Religionsfreiheit. Die Richter taten sich schwer mit der Entscheidung, schließlich würde eine Befreiung vom Schwimmunterricht gegen die Schulpflicht verstoßen. Am Ende beschlossen die Richter, dass die Schülerin weiter am Unterricht teilnehmen muss. Für das Mädchen steht aber trotzdem fest, dass sie ihrem Glauben treu bleiben und dem Schwimmen fern bleiben wird.