Einige Handwerksgesellen, die ihre Lehre abgeschlossen haben, gehen einem traditionellen Brauch nach: Sie begeben sich auf eine Wanderschaft, oft durch ganz Deutschland, manchmal sogar in andere Länder.

Sie machen Halt in verschiedenen Orten, um dort zu arbeiten und Erfahrungen zu sammeln. Man sagt dazu, die Gesellen sind auf der Walz.

Im Spätmittelalter war die Walz eine Voraussetzung, um die Prüfung zum Handwerksmeister beginnen zu können. Heute ist sie keine Pflicht mehr. Einige Gesellen sind Mitglied in einem Schacht, also in einer Vereinigung von Handwerkern auf Wanderschaft. Manche Schächte schreiben eine Wanderzeit von zwei Jahren und einem Tag vor, andere verlangen sogar drei Jahre und einen Tag. Gesellen, die auf Wanderschaft gehen, ohne einem Schacht beizutreten, nennt man Freireisende.

Während der Walz muss der Geselle einen Abstand von mindestens 50 Kilometern rund um seinen Heimatort einhalten. Er darf sich nur zu Fuß oder per Anhalter fortbewegen. In der Öffentlichkeit muss er seine Kluft, also einen schwarzen Hut, weite Schlaghosen, Weste und Jackett, tragen. In einem Wanderbuch werden die Orte eingetragen, die der Geselle besucht hat. Nur aus einem zwingenden Grund, zum Beispiel bei einer schweren Krankheit, darf die Reise abgebrochen werden. Bricht der Wanderer die Walz grundlos ab, werden ihm das Wanderbuch und die Kluft entzogen.