Tierversuche, Kriege, Umweltschutz – es gibt viele Anlässe zum Demonstrieren. In Einzelfällen werden Demos aber auch verboten.

Eine Demonstration ist eine öffentliche Versammlung, bei der sich mehrere Personen gemeinsam für etwas einsetzen oder gegen etwas protestieren. In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht.

In Einzelfällen können öffentliche Versammlungen trotzdem untersagt werden. Beispielsweise, wenn der Veranstalter Menschen teilnehmen lässt, die Waffen oder andere gefährliche Gegenstände dabeihaben. Denn dann besteht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, und andere Menschen könnten verletzt werden. Demonstrationen unter freiem Himmel müssen deshalb immer angemeldet werden. Zudem ist es den Teilnehmern verboten, sich zu vermummen. Das bedeutet, sie dürfen ihr Gesicht nicht verdecken und auf diese Weise verheimlichen, wer sie sind.

Die Anlässe für solche Gruppenproteste können vielfältig sein: Regierungspolitik, Tierversuche, Kriege, Globalisierung oder Umweltschutz. Am 15. Februar 2003 etwa demonstrierten zum Beispiel weltweit mehr als zehn Millionen Menschen gegen den drohenden Krieg im Irak. Allein in Berlin gingen damals etwa 500.000 Menschen auf die Straße.

In Wedel wollen am Sonnabend, 2. März, viele Menschen gemeinsam gegen einen befürchteten Neonazi-Aufmarsch in ihrer Stadt demonstrieren und so ihr Recht auf Meinungsfreiheit nutzen.