Hamburg. Auf Drängen des Landesschiedsgerichts der Partei einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich – nach wechselseitigen Attacken.

Der kuriose, aber zeitweise unerbittlich geführte Streit zwischen vier Jungen Liberalen (JuLis) und dem FDP-Landesvorstand ist fast ein Jahr nach seinem Ausbruch beigelegt. Auf Drängen des Landesschiedsgerichts der Partei einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich, dessen Wortlaut jetzt auf der Homepage des Landesverbands veröffentlicht wurde.

Der Konflikt zwischen der Parteispitze und dem Nachwuchs – aktuellen und früheren Mitgliedern des JuLi-Landesvorstands um Ex-JuLi-Chef Carl Cevin-Key Coste – war in kurzer Zeit eskaliert. Coste, vor einem Jahr rechtspolitischer Sprecher der FDP, hatte den Plan von Landeschef Michael Kruse, gegen die Hotspotregelung des Senats zu klagen, als „PR-Aktion“ bezeichnet. Daraufhin berief der Landesvorstand Coste von seinem Sprecherposten ab. Die JuLis nannten den Vorgang „politische Säuberung“ und sprachen von „inhaltlicher Gleichschaltung“. Als Reaktion beschloss die Parteispitze, ein Parteiordnungsverfahren gegen die Vier mit dem Ziel des Ausschlusses einzuleiten.

Einer der Anwälte der JuLis war ExBundesinnenminister Gerhart Baum (FDP)

Obwohl der Beschluss nie umgesetzt wurde, sahen sich die JuLis in ihren Mitwirkungsrechten schwer geschädigt und reichten eine 180 Seiten umfassende Schiedsklage ein. Einer der Rechtsanwälte der JuLis war der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP). Ein Vermittlungsversuch Kruses auf dem Landesparteitag im September blieb ohne Erfolg.

In dem jetzt geschlossenen Vergleich wird hervorgehoben, dass der FDP-Landesvorstand den JuLis „kein parteischädigendes Verhalten“ vorwirft. Offensichtlich war das Schiedsgericht zu der Auffassung gelangt, dass das Vorgehen der JuLis kein Ordnungsverfahren rechtfertige, dessen Voraussetzung stets ein parteischädigendes Verhalten ist.

Beide Seiten erklären, dass sie die gegenseitig erhobenen Vorwürfe nicht weiterverfolgen wollen und bedauern „den in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck über parteiinterne Differenzen“. Sie sind sich einig, „dass die weitere Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der öffentlichen Wahrnehmung auf der Grundlage der Ziele und Grundsätze der gemeinsamen liberalen Partei erfolgt“, wie es etwas bemüht heißt. Im Übrigen verpflichten sich die Parteien, „das Schiedsverfahren und den zugrundeliegenden Streit nicht weiter öffentlich zu kommentieren“.