Hamburg. Reiner S. ist wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt. Sein Verteidiger spricht nun von haltlosen Vorwürfen.

Der Vorwurf, der Hamburger Molekularbiologe Reiner S. habe ein unerlaubtes Krebsmittel hergestellt und vertrieben, ist nach Überzeugung seiner Verteidigung haltlos.

Bei dem Mittel GcMAF, zu dem der 72-Jährige vor allem geforscht habe, handele es sich nicht um ein Krebsmittel, noch nicht einmal ein Arzneimittel. „Tatsächlich sind in den Firmenräumen des Angeklagten Nahrungsergänzungsmittel hergestellt worden“, sagte Verteidiger Wolfgang Prinzenberg am Freitag im Prozess vor dem Landgericht.

Millionengeschäft? Hamburger soll Präparat illegal vertrieben haben

Reiner S. ist wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt. Der Hamburger soll mit der unerlaubten Herstellung und dem illegalen Vertrieb eines Präparats, das zur Behandlung von Krebserkrankungen eingesetzt wurde, ein Millionengeschäft gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als Geschäftsführer einer Firma ohne Zulassung als Arzt oder Apotheker und ohne sonstige behördliche Genehmigung das Mittel GcMAF hergestellt und ausgeliefert zu haben.

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Reiner S. sei Zeit seines Lebens als Forscher tätig gewesen, sagte Verteidiger Prinzenberg. Bei GcMAF habe es in der ersten Phase Unsicherheiten gegeben, wie man es genau einstufen solle: als Medikament oder als Nahrungsergänzungsmittel? Laut Arzneimittelgesetz dürften Ärzte und Heilpraktiker dann eine Arznei selber herstellen, wenn sie für einen bestimmten Patienten gedacht ist und sie es selbst applizieren.

Heilmittel in Anlehnung an Muttermilch hergestellt

Für diesen – vorsichtigen – Weg habe sich Reiner S. entschieden. Er habe sein Labor den Ärzten zur eigenverantwortlichen Herstellung zur Verfügung gestellt. GcMAF: Das höre sich „relativ gefährlich an“, sagte der Angeklagte selber. Ein wesentliches Element komme allerdings auch in der Muttermilch vor. Deshalb sei der Vorwurf, es sei ein Medikament, „sehr weit hergeholt“. Der Prozess wird fortgesetzt.