Fritzlar/Plön. Vier Menschen sterben unter Narkose in einer Klinik. Die Frau hat die Ermittlungen gegen sich selbst ins Rollen gebracht.

Eine falsche Ärztin aus Nordhessen, die mit vier Todesfällen in Verbindung gebracht wird, hat laut Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen sich selbst in Rollen gebracht. Die Frau, die auch in Schleswig-Holstein gearbeitet hat, habe Selbstanzeige wegen Anstellungsbetrugs gestellt, sagte Behördensprecher Götz Wied am Montag in Kassel. Ob die 48-Jährige einer Entdeckung und weiteren Anzeigen zuvor kommen wollte, blieb unklar. Zu den Motiven für die Anzeige äußere man sich nicht. Die Frau sitzt in Untersuchungshaft.

Die Frau soll sich mit einer gefälschten Arzt-Zulassung beworben haben. Dabei täuschte sie auch die Landesärztekammer Hessen. Die Verdächtige hatte vor einigen Jahren bei der Anmeldung als neues Kammermitglied eine angebliche Zulassung vorgelegt. „Uns ist nicht aufgefallen, dass die Unterlagen gefälscht sind“, sagte eine Sprecherin der Kammer dem Sender Hit Radio FFH.

Auch Anstellung im Norden mit falschen Angaben erschlichen

Die 48-Jährige hatte von 2015 bis 2018 in der Klinik Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar als Assistenzärztin gearbeitet. Sie soll ohne entsprechende Ausbildung Patienten betäubt haben. Vier starben, in acht weiteren Fällen sollen Gesundheitsschäden eingetreten sein. Ob es weitere Opfer gibt, prüfen die Behörden. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln unter anderem wegen des Verdachts des Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Urkundenfälschung, Betrugs und des Missbrauchs von Titeln.

Laut Staatsanwaltschaft arbeitete die Verdächtige nach ihrer Tätigkeit in Nordhessen in Schleswig-Holstein. Sie sei für rund zwei Monate in einer Reha-Klinik im Landkreis Plön tätig gewesen. „Ihre Tätigkeit beschränkte sich nach hiesigen Erkenntnissen auf den Reha-Bereich, das heißt Verschreiben von entsprechenden Anwendungen und ähnliches“, sagte Götz Wied. Hinweise für eine Beteiligung an Operationen bestünden nicht. Doch auch dort soll sie sich die Anstellung mit falschen Angaben erschlichen haben.