Hamburg. Der Senat hat auch wegen der steigenden Belastung durch Staatsschutz-Verfahren zusätzlich knapp 40 Stellen geschaffen.

Das ist erneut ein deutlicher Stellenzuwachs für die Justiz: Der rot-grüne Senat hat gestern beschlossen, Gerichte und Staatsanwaltschaft um insgesamt knapp 40 Stellen zu verstärken. Die zusätzlichen Richter und Staatsanwälte werden benötigt, um auf die gewachsenen Aufgaben im Bereich Terrorismus und bei sogenannten Haftsachen (Angeklagte in Untersuchungshaft, die Red.) zu reagieren.

Seit dem Start von Rot-Grün 2015 ist die Zahl der Beschäftigten bei Gerichten und Staatsanwaltschaft damit um rund 170 Stellen angewachsen. „Das ist der größte Personalzuwachs seit 20 Jahren. Hamburg ist damit auf einem sehr guten Weg“, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne).

Zahl der Staatsschutzverfahren deutlich gestiegen

Die Zahl der Staatsschutzverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft ist seit 2015 von fünf Prozessen auf 57 im Jahr 2017 deutlich angestiegen. Beispielhaft für die gestiegene Bedrohungslage durch den Terrorismus stehen der Prozess gegen den Barmbek-Attentäter, gegen IS-Rückkehrer oder die sogenannte Schläfer-Zelle. Mit den jetzt vom Senat beschlossenen Stellen solle eine neue Große Strafkammer beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) eingerichtet werden, deren Zahl sich damit von sieben auf acht erhöht. Das OLG ist auch zuständig für Staatsschutzverfahren der Länder Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, aus denen jeder dritte Prozess stammt.

Personell verstärkt wird ebenfalls die Generalstaatsanwaltschaft, die auch deswegen deutlich mehr Fälle bei Verdacht des Terrorismus bearbeiten muss als früher, weil die Generalbundesanwaltschaft mehr Verfahren abgibt.

Landgericht erhält die meisten zusätzlichen Stellen

Der größte Teil der Personalverstärkung entfällt auf das Landgericht. Mittlerweile machen Haftsachen 69 Prozent der Strafverfahren beim Landgericht aus. Bei deutlich mehr Angeklagten als früher wird Untersuchungshaft angeordnet, weil Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht. Aufgrund des Beschleunigungsgebots darf die U-Haft nicht länger als ein halbes Jahr dauern. Um diese Vorgabe in Zukunft sicher einhalten zu können, sollen vier neue Große Strafkammern beim Landgericht eingerichtet werden. Neben zwölf Richtern und vier Servicekräften sind auch zehn zusätzliche Vollzugsbeamte für die Zuführungen aus der U-Haft vorgesehen. Insgesamt kostet das Personalpaket im laufenden Jahr 1,9 Millionen Euro.

„Die neuen Stellen sind zu begrüßen. Aber der Senat handelt nur, wenn es gar nicht mehr anders geht“, sagte der CDU-Justizpolitiker Richard Seelmaecker. Die FDP-Bürgerschafts-Fraktionschefin Anna von Treuenfels-Frowein vermisst eine langfristige Personalstrategie.