Hamburg . Bundesgerichtshof glaubt an Mord und hebt Hamburger Totschlagsurteil auf. Der Fall wird noch einmal von vorn verhandelt.

Am 5. Juni 2016 streckte der Angeklagte Alexander R. (34) seinen Ex-Schwager S. (28) mit zehn gezielten Schüssen auf Kopf und Oberkörper nieder. Kurz zuvor hatten sich die beiden Männer ein Wortgefecht geliefert und waren auseinander gegangen. Als S. dann auf seinem Fahrrad an R. vorbeigeradelt kam, schoss dieser aus sieben Meter Entfernung an der Brücke des Allermöher Fanny-Lewald-Rings das Magazin seiner Luger 9 Millimeter praktisch leer.

S. ging sofort zu Boden und starb wenig später im Krankenhaus. Im Februar 2017 stand Alexander R. vor dem Richter und bekannte, dass es ihm Leid tue. Aber er habe nur seine Familie beschützen und den 28-jährigen S. zur Rede stellen wollen.

Keine Heimtücke - Richterin sah keinen Mord

S. hatte seiner Ex-Frau, der Schwester des Angeklagten R., immer wieder nachgestellt und auch Gewalt angedroht. Betroffen war auch die gemeinsame Tochter, die berichtet hatte, dass ihr Vater die Mutter geschlagen habe. Da sei er „irgendwie sauer geworden“, erklärte R. im Prozess.

Die Richterin hatte ihn zu zwölf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe wegen Totschlags sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Für die Luger hatte R. keine waffenrechtliche Genehmigung vorweisen können. Die Richterin erkannte nicht auf Mord, weil sie der Tat das Merkmal „Heimtücke“ nicht bescheinigen wollte. Da der Streit der Männer schon länger schwelte, sei das Opfer nicht arglos gewesen. Auch habe es die Waffe im Hosenbund des Täters gesehen und ihn trotzdem verspottet, ihn also provoziert. Deshalb sei die Entscheidung des R., von der Waffe Gebrauch zu machen, spontan gefallen.

Bundesrichter hoben das Urteil auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) sah das anders. Weil der Getötete sich im Lauf der Auseinandersetzung abewendet hatte, um sein Rad zu besteigen, habe er laut Bundesgerichtshof "Verteidigungsmöglichkeiten preisgegeben" und somit ein "gewichtiges Indiz für eine erhalten gebliebene Arglosigkeit" geliefert. Deshalb sei nach der erhobenen Beweislage auf Heimtücke zu erkennen. Der BGH hob das Urteil auf und verwies den Fall zurück ans Hamburger Landgericht. Am Montag, 5. März, verhandelt die Große Strafkammer 1 im Strafjustizgebäude den Fall noch einmal. Alle Beweise müssen neu erhoben werden, der Prozess startet von Null.