Hamburg. Strafträter Andreas B. erhält zahlreiche Auflagen. Das Problem: Verstöße von Trägern einer Fußfessel werden kaum sanktioniert.

In der vergangenen Woche hatte der Fall eines mutmaßlichen Islamisten, der trotz Fußfessel vom Hamburger Flughafen ausreisen durfte, für Aufsehen gesorgt. Nun wurde in Hamburg ein neuer Fall bekannt: Es geht um einen Mann, der als gefährlich eingestuft wird und der bereits zweimal wegen Vergewaltigung und später Verstößen gegen die Führungsaufsicht verurteilt worden war.

Vor wenigen Tagen wurde der 47 Jahre alte Andreas B. wieder entlassen. Der Mann muss eine Fußfessel tragen, verbunden mit zahlreichen Auflagen. Dabei stellt sich heraus: Bei Verstößen darf die Polizei nicht wirklich eingreifen. Sie darf nur eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen die Führungsaufsicht anfertigen. Nach seiner vorletzten Haftentlassung 2013 waren 69 Verstöße nötig, bevor der Mann wieder eingesperrt wurde.

Er vergewaltigte eine Zwölfjährige

Abhängig von Alkohol und Kokain, mit dem Hang zu schwächeren Personen wie Kindern, Frauen und Behinderten – so wird B. von Experten heute eingeschätzt. Selbst bei Abstinenz und Einnahme von verordneten Medikamenten wird ein Rückfallrisiko als lediglich „vermindert“ eingestuft.

2005 war er in Hannover wegen Vergewaltigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im November 2006 stand er in Hamburg vor dem Landgericht. Er hatte 2006, während seiner Bewährungszeit, eine Zwölfjährige vergewaltigt und fast erwürgt. Urteil: fünf Jahre Haft. Nach seiner Entlassung bekam er eine Führungsaufsicht und eine Fußfessel. Als er dagegen verstieß, kam er erneut in Haft – allerdings waren bis dahin zahlreiche Verstöße aktenkundig geworden. Am 8. November wurde er wieder freigelassen. B. hatte zunächst angekündigt, dass er freiwillig in einer sozialtherapeutischen Einrichtung bleibt. Doch er nahm sich ein Zimmer auf der Reeperbahn. Der Mann muss wieder eine Fußfessel tragen. Er darf Hamburg nicht verlassen und hat zahlreiche weitere Auflagen. Sollte er dagegen verstoßen, droht ihm aber zunächst keine Haft.

Kommentar: Fußfesseln sind nur Illusion von Sicherheit

„Das ist ein weiteres Stück aus dem Tollhaus der Justiz“, findet Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion. „Was unter Senator Steffen passiert, spottet jeder Beschreibung.“