KANALISATION Die Einwohner der Gemeinde Otter werden ihre Kleinkläranlagen wohl nur noch zwei Jahre lang nutzen dürfen.

Karsten Wisser

Otter

Nachdem die Gemeinde Otter im Kampf gegen den Anschluss des Dorfs an die zentrale Abwasserentsorgung des Landkreises Harburg eine schwere Niederlage hinnehmen musste, rückt der Termin, an dem die Bagger in Otter anrücken, unaufhaltsam näher. Bereits im nächsten Jahr werden nach Information der Tostedter Samtgemeindeverwaltung die Planungen für die Verlegung der kilometerlangen Rohrleitungen beginnen, ab 2003 wird das Dorf endgültig an das zentrale Abwassersystem des Kreises angeschlossen.

Der Otteraner Bürgermeister Peter Luba will trotz der Niederlage vorm Verwaltungsgericht gegen die drohende Zwangskanalisierung kämpfen. Dies kündigte Peter Luba dem stellvertretenden Tostedter Samtgemeindedirektor Rainer Maaß bereits an. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.

Die nächsten Betroffenen der Kanalisierungspolitik der Samtgemeinde werden die Dörfer Handeloh und Welle sein. Dort gibt es innerhalb der Bevölkerung ebenfalls Widerstand gegen den Anschluss an den Kreiskanal. Viele Bürger haben Angst vor den hohen Kosten. Ob der Anschluss an den Kanal für den Privathaushalt teurer ist als die bei den meisten Kleinkläranlagen notwendige technische Aufrüstung, um die Umweltstandards der gesetzlichen Richtlinien zu erfüllen, ist allerdings umstritten. Rainer Maaß kündigte an, dass nach der Fertigstellung des Otteraner Kanals die Bauarbeiten in Handeloh beginnen werden.

Die einzige Chance der Kanalgegner in Otter, Handeloh und Welle ist die Kommunalwahl am 9. September und die Möglichkeit, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Samtgemeinderat so ändern, dass die Kanalgegner bei SPD, Grünen und Wählergemeinschaft die Mehrheit übernehmen. Derzeit hat die tradionell kanalbaufreundliche CDU im Samtgemeinderat mit der FDP und der ÜWG das Sagen. Die Samtgemeinde, die in ihrer Abwasserbeseitigungssatzung diese Aufgabe an den Kreis übertragen hat, kann den Beschluss jederzeit revidieren und Otter sowie Handeloh und Welle als dezentral zu entsorgende Orte festlegen.

Die Otteraner scheiterten vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg mit dem Versuch, die Abwasserentsorgungspflicht von der Samtgemeinde Tostedt zurück in die eigene Verantwortlichkeit zu holen. Aufgaben, wie die Abwasserbeseitigungspflicht, die per Gesetz den niedersächsischen Samtgemeinden übertragen ist, können nicht auf Wunsch der Gemeinden an diese zurückübertragen werden, so das Gerichtsurteil.

Hätte die Gemeinde Otter in Lüneburg Recht bekommen, wäre die Konsequenz ein landesweiter Umbruch in den Beziehungen zwischen den Samtgemeinden und den Mitgliedsgemeinden gewesen. Praktisch hätte dann jede Gemeinde Kompetenzen je nach politischer Großwetterlage in den Gemeinden zurückholen können. Die Samtgemeinde als kommunale Organisations-Einheit wäre niedersachsenweit in Frage gestellt worden.