Selten hat ein ärztliches Attest einen solchen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Nachdem der Hamburger Internist Dr. Walter Weber der 66-jährigen Karla W. wegen ihrer Furcht vor Menschen schwarzer Hautfarbe eine "Angsterkrankung" bescheinigt hatte, sagt Hamburgs Ausländerbeauftragte Ursula Neumann: "In diesem Fall ist es gut, dass Dummheit keine Krankheit ist. Sonst müssten beide - Patient und Arzt - schnellstens in die geschlossene Abteilung. Solche Meinungen sind gemeingefährlich und schüren den Rassismus."

Mathias Petersen, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, bezeichnete das Attest über eine "Allergie" gegen Schwarze als "medizinisch-wissenschaftlich voll daneben" und fordert disziplinarische Maßnahmen.

Pröpstin Malve Lehmann-Stäcker vom Kirchenkreis Blankenese fragt sich, ob mit dem Gutachten Fremdenfeindlichkeit als Krankheit definiert werden soll. Es sei erschreckend, dass ein Mediziner diese Haltung mit einem Attest quasi entschuldige.

Worum geht es? Die Rentnerin hatte, wie berichtet, am 29. September 1999 laut Hannoversche Allgemeine Zeitung im Hauptbahnhof von Hannover einen Intercity bestiegen. Im Gang traf sie auf den Mitreisenden aus Kamerun. "Gehen Sie zur Seite, ich kann Schwarze nicht ausstehen", soll sie den Mann angeherrscht haben. Und zu zwei Zugbegleitern gewandt:" Was will der Neger im Zug, ich habe eine Allergie gegen Schwarze."

Nach einer Strafanzeige wegen Beleidigung kam der Fall in Hannover vor Gericht, das einen Strafbefehl über 900 Mark verhängte. Die Rentnerin erhob Einspruch, legte das Attest von Dr. Weber vor, der ihr als Gutachter bescheinigte: "Die Frau reagiert auf die körperliche Gegenwart von Menschen dunkler Hautfarbe mit Angstzuständen, die sich in Schweißausbrüchen und Panik-attacken äußern."

Ist es medizinsch vertretbar, fremdenfeindliches Verhalten als Folge einer Krankheit zu erklären? Dr. Walter Weber wehrt sich gegen den Vorwurf, mit seinem Attest Rassismus Vorschub geleistet zu haben: "Ich habe meiner Patientin zu keinem Zeitpunkt bescheinigt, sie habe eine Allergie gegen Schwarze; sie selbst hat mir gegenüber und vor Gericht die Bezeichnung ,Allergie' laienhaft gebraucht, um ihre Reaktion auf die Gegenwart von Farbigen zu beschreiben. Mein Attest hat lediglich den Inhalt, dass die Frau auf die Gegenwart von Menschen schwarzer Hautfarbe körperlich mit starken psychosomatischen Symptomen und mit Panik reagiert; dies hat sie mir gegenüber nicht nur glaubhaft dargelegt, ich habe diese panikartige Reaktion selbst beobachtet", fährt Weber fort.

"Die Frau saß in meinem Wartezimmer gemeinsam mit einem ghanaischen Patienten und hat auf dessen bloße Anwesenheit eindeutig reagiert." Woher diese Phobie komme, könne er sich zwar nicht erklären. Derartige Überreaktionen seien in der Fachliteratur vielfach beschrieben. Weber: "Es gibt schließlich auch Menschen, die beim Zahnarzt Schweißausbrüche und Herzrasen bekommen".

Die Aufregung könne Weber nicht verstehen: "Hätte ich jemandem attestiert, dass er auf seinen Zahnarzt mit starken Angstsymptomen reagiert, hätte sich niemand aufgeregt; es ist hier doch eindeutig so, dass es einfach keine derartige Reaktion auf Schwarze geben darf." Und: "Hätte ich der Frau das Attest etwa verweigern sollen, obwohl ich ihre Panik mit eigenen Augen gesehen habe? Ich hätte das Gleiche auch für einen Farbigen getan."

Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Hamburger Ärztekammer: "Wir werden Dr. Weber auffordern, das Attest vorzulegen; wenn alles so ist, wie er sagt, kann man ihm keinen Strick daraus drehen". Rüdiger Bagger, Sprecher der Staatsanwaltschaft, will erst abwarten: "Wir werden uns die Akte aus Hannover kommen lassen und dann sehen, ob wir tätig werden." Am Freitag hatte er auf Grund der Nachrichtenlage einen Anfangsverdacht der Kollektivbeleidigung und Volksverhetzung für möglich gehalten. Trotz des Attestes wurde Karla W. jetzt zu einer 450-Mark-Strafe verurteilt. ger / tz