Osterfeuer können zu einer richtigen Großveranstaltung werden, wenn sich die ganze Gemeinde am Ostersonnabend auf dem Acker trifft. Es gibt jedoch auch die private Variante im heimischen Garten.

Einen Tag vor Ostern, am Ostersonnabend, werden für gewöhnlich überall Osterfeuer angezündet. Der Grund: Die Flammen sollen angeblich den Winter vertreiben, zudem soll das Leuchten des Feuers eine reinigende Wirkung haben, so dass die Bauern nicht um ihre Ernte fürchten müssen. Inzwischen sind Osterfeuer jedoch auch ein guter Anlass, um sich mit ein paar Freunden und Bekannten zu einem gemütlichen Beisammensein zu treffen, häufig trinkt man dann einen Glühwein zusammen oder freut sich auf ein paar gegrillte Würstchen.

Doch nicht jeder hat Lust, sich am Abend vor dem Osterfest auf einem Acker zu verabreden, wo die Feuer prinzipiell entfacht werden. Stattdessen bevorzugen es manche, ein bisschen Feuerholz im Garten anzuzünden und zu einem privaten Osterfeuer einzuladen. Allerdings bedarf dies einiger Organisation, denn wer ein Feuer auf seinem eigenen Grundstück machen will, muss ein paar Regeln beachten.

Die erste Voraussetzung ist zunächst die Kontaktaufnahme mit den Behörden, um das Osterfeuer anzumelden. Je nach Bundesland oder Gebiet ist entweder das Gemeindeamt, die Stadtverwaltung oder das Ordnungsamt für die Genehmigung zuständig und auch die Feuerwehr muss über so ein Vorhaben informiert werden, damit der Brandmeister entscheiden kann, ob alle Bedingungen erfüllt werden und das Osterfeuer keine Gefahr birgt.

Ein privates Osterfeuer muss nämlich klein gehalten werden, die Veranstalter sollen lediglich möglichst trockene Sträucher, Pflanzenreste und unbehandeltes Kleinholz verwenden, Hausmüll, Sperrmüll oder Plastikreste dürfen nicht mit verbrannt werden. Auch das Benutzen von Brennanzündern wie beispielsweise Spiritus ist untersagt. Das Feuer könnte dann zu schnell außer Kontrolle geraten.

Die Feuerwehr muss zudem den Ort des Osterfeuers prüfen. Die Feuerstelle muss nach Informationen des Brandmeisters mindestens 50 Meter von anderen Wohnhäusern entfernt sein, zu Bäumen und Sträuchern muss der gleiche Abstand eingehalten werden werden, damit aus einem kleinen Feuer kein plötzlicher Großbrand wird. Befinden sich reetgedeckte Häuser in der Nähe, wäre ein Osterfeuer ohnehin keine sonderlich gute Idee.

Der Rauch sollte nicht zur Beeinträchtigung von Verkehrsteilnehmern führen, deswegen muss das Osterfeuer mindestens 100 Meter von öffentlichen Straßen entfernt sein. An dieser Stelle wäre es ganz sinnvoll, vor dem Entzünden des Brennholzes die Windrichtung zu beachten, denn auch der Funkenflug ist nicht zu unterschätzen und kann zu unvorhersehbaren Folgen führen. Deswegen sollte ein Osterfeuer nur dann veranstaltet werden, wenn sowohl der Untergrund als auch die Umgebung nicht zu trocken sind und keinerlei Grund zur Sorge besteht.

Besonders wichtig: Nicht nur das Feuer, sondern auch die Glut müssen vollständig erloschen sein, bevor die Veranstalter ins Bett gehen. Die Asche sollte spätestens zehn Tage nach dem Osterfeuer entsorgt werden.